(openPR) Unredliche Verhalten bestimmt die Unternehmenskultur bei VW seit Gründung in den 30er Jahren. Waren es zunächst die Kleinsparer die mit der KdF-Aktion um ihr Erspartes gebracht wurden oder der Aufbau des VW-Werkes mit geraubtem Gewerkschaftsvermögen, so folgte in der Nachkriegszeit zunächst die Inhaftierung der VW-Führungskräfte. Später kam der VW-Rotlichtskandal ans Licht, die VW-Korruptionsaffäre aus dem Jahr 2005, die strafrechtliche Verurteilungen nach sich zog. Heute gibt es reihenweise Haftbefehle gegen VW-Manager in den USA und strafrechtliche Ermittlungen in Braunschweig.
Es herrschte bei VW eine „total vergiftete Unternehmenskultur“ so David Kiley, Autojournalist, in „Der Preis der Macht“.
Eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Presse berichtet ständig über neue VW-Skandale: Affentests, Abgastests an Menschen, Skandal-Vorstandsrente von 3.100 € pro Tag und ständig neue Rückrufaktionen selbst bei Euro 6 Motoren (Audi mit V6 Motoren, Porsche Marcan, Porsche Cayenne, VW-Touareg, voraussichtlich auch Porsche Panamera).
Es ist kein Skandalende in Sicht und dennoch glaubt der VW-Konzern, dass er in Deutschland zur angemessenen Wiedergutmachung nicht verpflichtet sei.
Der VW-Konzern versucht vergeblich die Wogen zu glätten, wenn er jetzt Klägern vergleichsweise neue Autos anbietet zu absurden Bedingungen:
- Verlangt wird ein Kaufpreis, bei der dem der Konzern wegen der niedrigen reinen Herstellungskosten auch noch kräftige Gewinne einstreichen will.
- Die Kläger sollen für einen relativ geringen Preisnachlaß die Klagen zurücknehmen und
- sie sollen auf einen vollstreckbaren Vergleich verzichten und ohne rechtlichen Schutz (sehr viele Rechtsschutzversicherungen haben VW-Klägern rücksichtslos gekündigt),
- sie sollen sich auf einen neuen Vertrag einlassen, und sich dabei gegenüber der VW-AG verpfichten,
- sie sollen sich außerdem nicht nur zur Verschwiegenheit verpflichten, sondern auch noch eine exorbitante Vertragsstrafe zahlen, wenn sich irgendjemand bezüglich des "Vergleichs" versehentlich verplappert, was der VW-Geschädigte auch noch zu verantworten hätte.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt vertritt eine Gruppe VW-Geschädigter aus Berlin-Brandenburg und erklärt dazu: "Ich halte solche Vergleichsangebote für unseriös. Ich wäre verantwortungslos, würde ich meinen Mandanten zu einem solchen Vergleich raten."
Solange VW keine Einsicht zeigt, verbotene Abschalteinrichtungen weiterhin bestreitet, und die Geschädigten nicht angemessen – wie in den USA - entschädigt, kann es keine Einigung geben, denn die Kläger haben gute Chancen gegen VW zu gewinnen, so Schmidt.
Sollte der unwahrscheinliche Plan aus der neuen Koalitionsvereinbarung umgesetzt und noch in diesem Jahr eine Art Sammelklage (sog. Musterklage) gegen VW zugelassen werden, hätten alle VW-Geschädigten eine Chance auf Wiedergutmachung. Das würde allerdings VW noch weitere Milliarden kosten und der VW-Aktienkurs würde erneut sinken. Kaum vorstellbar, dass die Politik das zulassen wird.
Vor dem LG Berlin hat Rechtsanwalt Schmidt jetzt ein Sachverständigengutachten beantragt, mit dem bewiesen werden soll, dass das VW-Softwareupdate nicht nur schädlich für den Motor, sondern auch noch weitgehend unwirksam ist, jedenfalls nicht die Euro 5 Norm einhält. Sollte der vom Gericht jetzt zu beauftragende Sachverständige das in Kürze bestätigen, wäre auch der nächste VW-Skandal perfekt.










