(openPR) Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Kleinmachnow berichtet, dass sein Mandant aus Seediner See gestern das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil der Landkreis Potsdam- Mittelmark seinen vom VW-Abgasskandal betroffenen VW-Touran sofort stilllegen will. Er begehrt eine einstweilige Anordnung des Gerichts.
Der Antragsteller, ein Lokomotivführer aus Seediner See, klagt in Potsdam gegen VW und hat deshalb die Installation des VW-Updates verweigert. Zu Recht meint Rechtsanwalt Schmidt, denn er würde ohne Beweis der von VW verbauten Abschalteinrichtung und Installation des Updates erhebliche Nachteile zugunsten von VW in seinem Zivilverfahren vor dem Landgericht Potsdam erleiden.
Die Zulassungsstelle in Bad Belzig ordnete im Oktober deshalb die sofortige Stilllegung des PKW an
Das OVG Berlin urteilte am 25.3.2019, dass dies rechtmäßig sei. Es sei völlig unerheblich, dass der VW-Kläger dadurch in seinem Klageverfahren gegen VW benachteiligt werde oder dass der Kläger nach der Stilllegung sich für die Dauer des Klageverfahrens einen extrem umweltschädlichen billigen Diesel der alten Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 anschaffen müßte und damit Umwelt und Gesundheit in viel höherem Maße schädigen würde. Die Interessen der Allgemeinheit an der sofortigen Stilllegung des relativ sauberen Euro 5 Diesel seien aus Umwelt- und Gesundheitsgründen vorrangig. Auch wenn anschließend mit einem schmutzigen Diesel ein höherer Schaden für die Allgemeinheit angerichtet werden müsse, sei das im Interesse der Allgemeinheit und vom Kraftfahrt-Bundesamt so gewollt, so Schmidt.
Rechtsanwalt Schmidt geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Widersinniger Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht decken wird und dem Antrag auf Aussetzung der Stilllegungsverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark stattgeben wird.
Siehe auch https://www.brandenburg-live.com/Nachricht_2814_VW-Skandal-Stilllegung-Potsdam-und-Barnim-unterst-tzen-weiterhin-VW-und-legen-Diesel-still.html
https://www.openpr.de/news/1043959/VW-Skandal-OVG-Berlin-urteilt-ueber-Betriebsuntersagung-Durchsetzung-von-Schadensersatzsanspruechen-behindert.html










