(openPR) Mit Beschluß vom 27.8.2018 (Az. 14 O 295/17) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass in einem Schadensersatzprozeß gegen die Volkswagen AG diese die Beweislast trägt.
VW muß also beweisen, dass die verbaute Software sich nicht negativ auf den Gebrauch des PKW auswirkt. Außerdem muß VW beweisen, dass es zu keinen niedrigeren Marktpreisen für VW-Skandal-Fahrzeuge gekommen ist.
Nachdem VW der Einzahlungspflicht hinsichtlich der Sachverständigenkosten, die wie in anderen Fällen bis zu 40.000 € betragen könnten, nicht nachgekommen ist, hat das Gericht durch weiteren Beschluß eine Ausschlußfrist gem. § 356 ZPO gesetzt.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt erklärt dazu: Dieser Vorgang zeigt, dass der VW-Konzern weiterhin auf einem hohen Roß sitzt und keinerlei Einsicht in das eigene Fehlverhalten zeigt. Gut, dass es auch in Berlin noch besonders kluge Richter gibt, die sich den Rechtsfragen im VW-Skandal eingehend widmen. Auch das Landgericht Potsdam traut den Freigabebescheiden des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) nicht und läßt auch den Porsche-Motor des VW-Konzerns durch einen Sachverständigen überprüfen. Es traut offenbar auch den Aussagen des Präsidenten des KBA und des Bundesverkehrsministers nicht, weil es insoweit deren Vernehmung als Zeugen bisher abgelehnt hat.
Das bedeutet, die Regierung hat das Vertrauen in die Entscheidungen ihrer Bundesbehörde und ihres Ministers verspielt. Wenn Gerichte diese Entscheidungen überprüfen, zeigt das, dass die Gewaltenteilung jedenfalls in diesem Bereich gut funktioniert, so Rechtsanwalt Schmidt.
Zunehmend geben die Gerichte den VW-Klägern Recht entgegen den Beteuerungen des VW-Konzerns. Die von VW stets erwähnte Statistik von Urteilen gegen die Kläger wird lediglich dadurch aufrechterhalten, dass positive Urteile massenhaft durch Vergleiche vermieden werden. Es gibt allerdings noch aufrechte Kläger, die sich von VW nicht bestechen lassen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Zwecke der Rechtsfortbildung herbeiführen wollen. Diese Urteile des BGH und des EuGH werden dann Bedeutung für die gesamte Autoindustrie und für deren Vertragshändler haben.






