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FDP, Grüne und das NetzDG

11.10.201716:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vermutlich sind sie bald in Regierungsverantwortung. FDP und Grüne. Zwei Parteien, die sich grundsätzlich für Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten in Deutschland stark machen woll(t)en.
Was werden diese beiden Parteien hinsichtlich des von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachten NetzDG unternehmen?


Es besteht dringender Handlungsbedarf. In nur wenigen Monaten ist dem Architekten des NetzDG, Heiko Maas, gelungen, aus Deutschland den meistzensierten Staat Europas zu machen. Zumindest auf den Plattformen Facebook und Twitter.

Das norwegische FreeSpeech Netzwerk NorgePrivacy hat den Heidelberger Politikwissenschaftler und Datenschutzexperten Jonas Ley um seine Einschätzung der weiteren Entwicklung in Sachen NetzDG und zur Rolle von FDP und Grünen innerhalb einer Jamaika Koalition gebeten.

Hier sein Fazit:

Aus mehreren Gründen ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Katastrophe für den demokratischen Rechtsstaat:

1. Die Rechtssprechung wird de facto an private Unternehmen ausgelagert. Diese wiederum nehmen natürlich unterschiedliche Gewichtungen vor. Ein und derselbe Beitrag kann bei Facebook gesperrt werden, bei Twitter hingegen nicht. Markus Beckedahl von netzpolitik.org: „Es überträgt also denjenigen, die in ihrer Macht eigentlich beschränkt werden sollen, eine zentrale rechtsstaatliche Verantwortung.“
2. Die Meinungsfreiheit ist mit diesem Gesetz zum Abschuss freigegeben. Durch die hohen Geldbußen und die, geradezu lächerlich kurzen Bearbeitungsfristen bleibt den Unternehmen überhaupt keine Wahl auch Beiträge zu löschen, die bei denen nur ein kleiner Zweifel besteht. Die politische Diskussion wird im Keim erstickt.
3. Was die Auslagerung an private Unternehmen auch so gefährlich macht, ist auch die fehlende Begründung. Accounts oder Beiträge werden einfach gesperrt. Eine Urteilsbegründung, wie bei einem ordentlichen Gericht, sucht man vergeblich. Und diese Verfahrensweise radikalisiert erst recht.
4. Interessant ist auch der Punkt, dass soziale Netzwerke, deren Nutzerzahl unter 2 Millionen liegt, von §2 „Berichtspflicht“ und von §3 „Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ befreit sind.
Radikale und wirklich justiziable Beiträge werden künftig zunehmend nur noch auf kleinen Plattformen veröffentlicht werden.

Es verfestigt sich der Eindruck, dass den beiden selbsternannten Bürgerrechtsparteien der Ernst der Lage nicht bewusst ist. Die Antworten von FDP und Grünen offenbaren, dass man erstmal schauen wolle, was die jeweilige Partei anbietet. Eine scharfe Ab- bzw. Ansage, wie bei der „Ehe für alle“ machte keine der beiden Parteien. Bei den Grünen geht der Trend eindeutig in Richtung Novellierung, statt in Richtung Abschaffung. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss aber nicht novelliert werden, es muss schlicht und einfach abgeschafft werden!

(Wie es zu dieser Einschätzung kam, lesen Sie
im kompletten Bericht mit Quellen und Zitaten aus Gesprächen von FDP und Grünen mit Jonas Ley bei norgeprivacy.com)

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