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Ehe für alle - Was ändert sich rechtlich?

28.07.201714:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach dem jahrzehntelangen Kampf, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, ging es dann plötzlich ganz schnell. Wenige Tage, nachdem die Bundeskanzlerin in einem Interview ihre Absicht zu erkennen gab, über eine entsprechende Gesetzesreform abstimmen zu lassen, wurde die Ehe für alle mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Doch was bedeutet das für Heiratswillige und gleichgeschlechtliche Paare, die bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten? Und kann die Ehe für alle von ihren Gegnern doch noch verhindert werden?

Warum die Ehe für alle Sinn macht

Seit 2001 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Möglichkeit, eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese ähnelt in vielen Bereichen einer klassischen Ehe. Es gibt jedoch auch Unterschiede.

So konnten eingetragene Lebenspartnerschaft, im Unterschied zu Ehepaaren, bisher kein Kind adoptieren. In einer gleichgeschlechtlichen Ehe wird dies nun möglich sein. Nicht zu unterschätzen ist jedoch auch der symbolische Wert, den die Einführung der Ehe für alle hat. Eingetragene Lebensgemeinschaften wurden sowohl gesellschaftlich, wie auch rechtlich, als Ehe “zweiter Klasse“ behandelt.

Die Ehe für alle sorgt nun für eine umfassende Gleichstellung. Rechtlich wird es fortan keinen Unterschied mehr zwischen homosexuellen und heterosexuellen Ehepartnern geben. Dies ist zugleich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Ehen.

Was passiert mit bereits eingetragenen Lebensgemeinschaften?

Die Ehe für alle wird die eingetragenen Lebenspartnerschaften ersetzen, das gilt allerdings nur für zukünftig geschlossene Ehen. Die Lebenspartnerschaften, die bereits eingegangen wurden, bestehen weiterhin fort. Die Lebenspartner gelten allerdings rechtlich nicht als verheiratet. Sie können ihre Lebenspartnerschaft jedoch vor dem Standesamt in eine Ehe umwandeln.

Ob das juristisch notwendig sein wird, um ein Kind zu adoptieren, steht derzeit noch nicht fest. Wer bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat also die Wahl, ob diese weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt werden soll. Homosexuelle Paare, die zukünftig eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, können allerdings „nur noch“ heiraten.

Ab wann wird es die Ehe für alle geben?

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, das gilt auch für die Verwaltung. Mit der Einführung der Ehe für alle wird mit einem Ansturm auf die Standesämter gerechnet, da wohl die meisten der 43.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland eine Umwandlung in eine Ehe beantragen wollen.

Deshalb hat die Verwaltung nach Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Ab Herbst dieses Jahres dürfte also der tatsächliche Startschuss fallen.

Kann das Gesetz noch verhindert werden?

Zwar haben bereits einige Politiker angekündigt, das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, da sie es für verfassungswidrig halten. Dass dieses Vorhaben Erfolg haben wird, ist jedoch gleich aus mehreren Gründen unwahrscheinlich: So setzt der abstrakte Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht voraus, dass dieser von der Bundesregierung, der Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt wird, was in diesem Fall völlig ausgeschlossen ist.

Was Heiratswillige beachten sollten

Die Gleichstellung hetero- und homosexueller Ehen bedeutet natürlich auch, dass im Vorfeld die gleichen rechtlichen Fragestellungen und Probleme auftauchen, wie bei heterosexuellen Ehen. Wenn Sie nun auf Grund der Ehe für alle heiraten wollen, sollten vor allem alle familien- und erbrechtlichen Details fachmännisch klären lassen. Die im Familienrecht erfahrenen Anwälte von advopart beraten Sie bei allen Fragen rund um die Ehe für alle.

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