(openPR) Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 24. Februar 2017 den Medizinproduktehersteller Zimmer zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt gab: http://www.landgericht-freiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles_Presse/Pressemitteilungen
Geklagt hatte eine Patientin, die in den Jahren 2005 und 2006 Hüftprothesen dieses Herstellers implantiert bekam. In der Folge bekam die Klägerin dann starke gesundheitliche Beschwerden. weshalb eine Prothese wieder entfernt und durch eine andere ausgetauscht werden musste. Der Grund hierfür lag in einem starken Metallabrieb der Prothese, der zu einer Entzündung und einem "Knochenfraß" führte. Als Ursache sah das Gericht einen sogenannten Entwicklungsfehler, weil der Hersteller schon bei Inverkehrbringen der Prothese im Jahr 2003 nicht den damaligen Stand von Wissenschaft und Technik beachtet hatte, insbesondere die damals schon geäußerten Bedenken. Dies galt umso mehr, als es sich bei dem Produkt um ein neues System handelte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Einlegung der Berufung zum Oberlandesgericht ist möglich.
Auch Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer vertritt Patienten, die gegen den Hersteller Zimmer wegen fehlerhafter Prothesen klagen.













