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Staatsanwaltschaft klagt Ärzte wegen fahrlässiger Tötung an

01.04.202012:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Staatsanwaltschaft klagt Ärzte wegen fahrlässiger Tötung an
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Weil ein Arzt und eine Ärztin hintereinander eine Pilzvergiftung nicht erkannten bzw. nicht behandelten, werden sie nunmehr vor dem Landgericht Frankfurt am Main von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angeklagt. Betroffen waren ein Vater und drei seiner Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Sie suchten zunächst einen niedergelassenen Arzt auf. Später stellten sie sich auch beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst vor, wo sie von einer Ärztin untersucht wurden. Obwohl die Patienten über Übelkeit nach dem Verzehr selbst gesammelter Pilze berichtet hatten, sahen beide Ärzte keine Notwendigkeit zu weitergehenden Maßnahmen, sondern empfahlen nur eine symptomatische Behandlung. Alle Patienten mussten intensivmedizinisch - auch in Spezialkliniken - behandelt werden und bei der jüngsten Tochter auch mehrfach eine Lebertransplantation vorgenommen werden. Hierfür wurde europaweit nach einem Spender gesucht. Gleichwohl gelang es nicht, das Leben der jüngsten Tochter zu retten. Im Rahmen der zweiten Lebertransplantation verstarb sie.

Laut einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenem Sachverständigengutachten hätten sich die gesundheitlichen Folgen deutlich mildern lassen, wenn die Ärzte richtig reagiert hätten. Hierzu hätte etwa eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus gehört. Dort hätte man durch die Gabe eines Gegenmittels oder andere Maßnahmen, wie eine Magenspülung etc., das Gift neutralisieren oder aus den Körpern entfernen können, bevor es zu irreparablen Schädigungen von Nieren oder Leber gekommen wäre.

Die Geschädigten treten im Strafverfahren als Nebenkläger auf und werden dabei vom Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer vertreten. Mehr Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de

Video:
Was ist Arzthaftung? Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer erklärt, was man darunter versteht.

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