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Frühgeburt stellt Reiseabbruchgrund dar

11.01.201908:20 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Frühgeburt stellt Reiseabbruchgrund dar
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-08 O 41/18) stellt eine Frühgeburt einen Grund zum Reiseabbruch dar. Der Versicherer wurde deshalb zum Ersatz der durch den Reiseabbruch entstandenen Mehrkosten verurteilt. Zwar wurde in den Versicherungsbedingungen nur von Schwangerschaft gesprochen und eine Frühgeburt nicht explizit erwähnt. Nach Ansicht des Gerichts gehören zum versicherten Risiko „Schwangerschaft“ aber auch daraus resultierende Komplikationen wie eben eine Frühgeburt. Außerdem stelle eine Frühgeburt auch eine „unerwartet schwere Erkrankung“ dar, die ebenfalls versichert war. Zuletzt stellte das Gericht auch fest, dass auch das bei Abschluss der Versicherung noch ungeborene Kind vom Versicherungsschutz erfasst wird, da nach den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz grundsätzlich auch für die Kinder der Versicherungsnehmer gilt.

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