(openPR) NEUE STUDIEN BESTÄTIGEN: UNTERNEHMENSFÜHRUNG BLEIBT MÄNNERSACHE
MÄNNER FÜHREN – FRAUEN DÜRFEN KONTROLLIEREN
Trotz des am 1.5.2015 in Kraft getretenen „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ ist Unternehmensführung in Deutschland weiterhin reine Männersache. Dies belegen aktuelle Untersuchungen der Beratungsfirma EY und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). So verfügten lt. EY die 160 in Dax, MDax, SDax und TecDax gelisteten Unternehmen zum 1.1.2017 über gerade mal 45 weibliche Vorstände, während 670 Vorstandsposten von männlichen Kollegen wahrgenommen wurden. Das DIW kommt in seinem Managerinnen-Barometer 2017 zu ähnlichen Ergebnissen bei der Analyse der 200 umsatzstärksten Unternehmen, bei denen 76 Frauen unter insgesamt 931 Vorstandsmitgliedern ermittelt wurden.
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und langjähriger Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Die Daten von EY und DIW belegen, dass für die Mehrheit der deutschen Großunternehmen weiterhin der Grundsatz gilt: Männer führen – Frauen dürfen kontrollieren. Dies ist für Christlich-Soziale nicht akzeptabel. Deshalb fordert der CGB auch für Unternehmensvorstände eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent, wie sie seit dem 1.Januar 2016 für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen in Deutschland besteht.“
Die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Frauenquote wird nach Auffassung des CGB durch das neue Managerinnen-Barometer des DIW bestätigt, das belegt, dass die Zahl der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder bei den unter die Quotenregelung fallenden 200 deutschen Top-Unternehmen (ohne Finanzsektor) deutlich stärker gestiegen ist als bei den nicht unter die Quotenregelung fallenden Unternehmen. So lag der Frauenanteil bei den unter die Quotenregelung fallenden Unternehmen 2016 bei fast 28 Prozent, bei den übrigen Unternehmen lediglich bei 19 Prozent. Für den CGB erfreulich: Auch von Kapitalseite werden verstärkt weibliche Aufsichtsratsmitglieder nominiert. In der Vergangenheit waren es vor allem die Gewerkschaften, die für die ihnen nach dem Mitbestimmungsgesetz zustehenden Aufsichtsratsmandate überproportional Frauen vorschlugen.
Insgesamt ist Deutschland nach Auffassung von CGB und CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft trotz des wachsenden Frauenanteils in den Aufsichtsräten noch weit von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungsfunktionen der Wirtschaft entfernt. Deshalb ist es notwendig, dass neben der gesetzlichen Einführung einer Frauenquote auch für Unternehmensvorstände insbesondere die öffentliche Hand dort, wo sie Einfluss auf die Besetzung von Führungsfunktionen in Unternehmen hat, diesen Einfluss verstärkt nutzt, um mehr Frauen zu Managementfunktionen zu verhelfen. Es ist für den CGB unverständlich, dass auch für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung zum Teil ähnliche Strukturen gelten, was die Beteiligung von Frauen an Führungsfunktionen angeht, wie für die Privatwirtschaft. So verweist das DIW darauf, dass sich bei den Beteiligungsunternehmen des Bundes der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder mit 29,1 Prozent zwar auf Dax-30-Niveau bewegt, die Zahl der Unternehmen mit zumindest einem weiblichen Aufsichtsratsmitglied sich jedoch von 2015 auf 2016 von 53 auf 48 Unternehmen verringert habe.
Faktum ist auch, dass Deutschland innerhalb der EU keine Spitzenstellung einnimmt, was die Beteiligung von Frauen an Führungsfunktionen eingeht. So betrug 2016 der Frauenanteil in den Aufsichts- oder Verwaltungsräten der größten börsennotierten Unternehmen in Frankreich 37 Prozent, in Schweden 36 Prozent, in Italien und Finnland jeweils 30 Prozent. Von diesen Werten ist Deutschland noch weit entfernt.













