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Bundestag überfordert mit Pflegeberufsgesetz? DBfK fordert endlich eine Entscheidung

14.10.201612:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundestag überfordert mit Pflegeberufsgesetz? DBfK fordert endlich eine Entscheidung

(openPR) Es ist ein Trauerspiel, das der Bundestag - bzw. die Regierungsfraktionen - sich mit dem Pflegeberufsgesetz leistet, und trägt wesentlich zur Politikverdrossenheit zumindest bei den Pflegenden bei. Der Bundestag scheint auch nach der Sommerpause unfähig, eine Entscheidung zur Pflegebildungsreform zu treffen. Zumindest ist den Sitzungsplänen in Ausschüssen und Plenum keine Beratung des Gesetzentwurfes zu entnehmen. Es ist frustrierend genug, dass es schon lange nicht mehr um eine sachliche Abwägung, sondern scheinbar nur noch um taktische Überlegungen geht. Dabei stehen laut Regierungsprogramm sowohl Bundesregierung als auch SPD und Union im Bundestag im Wort für eine Ausbildungsreform.



In der Zwischenzeit nimmt das Ansehen des Berufes täglich weiter Schaden und werden die Pflegefachpersonen buchstäblich aus dem Beruf vertrieben. Denn die Arbeitsbedingungen sind vielfach inakzeptabel, ständig werden neue, häufig ungeeignete Vorschläge diskutiert, die sowieso keiner umsetzt, und die Wertschätzung für pflegerische Arbeit taucht allenfalls in den Sonntagsreden auf!

Dabei ist die Fragestellung ganz einfach: Braucht Deutschland eine zeitgemäße und für die Anforderungen konzipierte Pflegeausbildung, um eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Menschen sicherzustellen? Auch wenn das bedeutet, ein paar alte Zöpfe abzuschneiden und ein paar Arbeitgebern auf die Zehen zu treten? Oder macht sich Fatalismus breit im Sinne von ‚Wir werden das quantitativ sowieso nicht bewältigen, deshalb wursteln wir weiter wie bisher!‘?

Die Ausbildungsreform ist nur ein – wenn auch wichtiger - Baustein der Reform der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Wir benötigen neben der Reform der Ausbildung auf der Ebene Heilberuf eine bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenz. Wir brauchen bedarfsgerechte Personalbemessungsverfahren, die einen adäquaten Skill-Mix berücksichtigen, eine bessere Personalausstattung, mehr und bessere Führung und effizientere Organisationsstrukturen, mehr gelebte Anerkennung sowie eine klare Zuweisung von Aufgaben, die der vorhandenen Kompetenz entspricht. Gelingt dies nicht, dann wehe den Kranken und Pflegebedürftigen von morgen – das sind übrigens wir alle.

Österreich (und wenige Jahre vorher die Schweiz) hat aktuell die Pflegeausbildung viel umfassender reformiert. Im Vergleich dazu backen wir kleine Brötchen. Das soll nicht möglich sein? Deshalb fordert der DBfK vom Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf zum Pflegeberufsgesetz in seiner jetzigen Form zur Abstimmung zu bringen.

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