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Neue Rechtsprechung zur Produktfälschung

26.08.201614:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neue Rechtsprechung zur Produktfälschung
ROSE & PARTNER LLP.
ROSE & PARTNER LLP.

(openPR) Produktfälschungen führen bei vielen innovativen Unternehmen zu wirtschaftlichen Einbußen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Monaten mit zwei Entscheidungen den Kampf von Unternehmen und Rechtsanwälten gegen die Produktpiraterie unterstützt.



Kopien von Bauhaus-Einrichtungsgegenständen

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste einen Sachverhalt entscheiden, in dem es um Imitate von Bauhaus-Einrichtungsgegenständen ging. Solche Fälschungen sind in Deutschland verboten, da die Gegenstände hierzulande als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sind. In Italien sah die Rechtslage bis 2010 anders aus. Bauhaus-Möbel konnten als Kopien hergestellt werden, da nach dem damaligen italienischen Urheberrecht „der künstlerische Wert dieser Werke“ zur Erlangung eines urheberrechtlichen Schutzes „von dem gewerblichen Charakter des Produkts, in das sie eingeflossen sind, trennbar sein musste“. Auch wenn sich das italienische Recht hier inzwischen dem europäischen Standard angepasst hat, kommen faktisch noch immer viele Imitate italienischer Produktfälscher über das Internet nach Deutschland.

Zwei italienische Unternehmen streiten vor deutschen Gerichten

Zu diesem Zweck werden die Imitate offensiv beworben. Der BGH musste nun über die Zulässigkeit einer solchen Werbung für urheberrechtlich geschützte Werke entscheiden. Geklagt hatte ein italienisches Unternehmen als Inhaberin von urheberrechtlichen Nutzungsrechten gegen ein Konkurrenzunternehmen – ebenfalls aus Italien – das unter anderem in Deutschland Designermöbel vertreibt und bewirbt.

Der BGH bejahte die Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anwendung des deutschen Urheberrechts sowie auch die Verletzung dieses Urheberrechts durch die Werbemaßnahmen für die Bauhaus-Möbel. Nur der Urheber, so der BGH dürfe für seine Werke werben.

Die Entscheidung ist zu begrüßen, da sie die Produktpiraterie zumindest erschweren wird. Ob in Italien ein Umdenken bezüglich bestehender Geschäftsmodelle erfolgen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Mehr zum Italienischen Wirtschafts- und Privatrecht finden Sie auf dem Internetauftritt der deutsch-italienischen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/internationales-recht.html

Kein Schutz der PayPal-Daten von Produktfälschern

Auch das Landgericht Hamburg musste sich mit dem Feld der Produktpiraterie befassen. Es ging um die Identität von Kontoinhabern im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen, Patentverletzungen und Urheberverletzungen. Häufig sind die Kontodaten die einzige Möglichkeit, um an die Verantwortlichen für Rechtsverletzungen im Online-Handel zu gelangen. Als ein Anbieter von Hörspielen bei PayPal auf Widerstand traf, rief er das Landgericht Hamburg an. Dieses gab ihm Recht und verurteilte PayPal dazu, künftig die Namen seiner Nutzer offenzulegen, wenn geschädigte Rechteinhaber auf Auskunft klagen.

Das Urteil dürfte von großer praktischer Bedeutung sein, da sich der größte Teil des Marktes für Produktfälschungen inzwischen im Internet abspielt und PayPal einer der wichtigsten Player im Online-Zahlungsverkehr ist.

Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie ebenfalls bei den Rechtsanwälten von ROSE & PARTNER LLP: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/urheberrecht.html

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