(openPR) Der Kosmetikkonzern L`Oreal hat derzeit Klagen in fünf europäischen Ländern gegen das Auktionshaus eBay eingereicht wegen des Anbietens und des Verkaufs von gefälschten Markenartikeln.
L`Oreal ist der Auffassung, dass eBay für die Verletzungen haftbar zu machen sei, da eBay schließlich die Plattform für den illegalen Handel zur Verfügung stellen würde.
Der eBay Konzern sieht dies indes nicht so. Zwar stelle man die Plattform zur Verfügung, allein daraus könne man jedoch keine Haftung ableiten.
Es handelt sich vorliegend um einen haftungsrechtlichen (Jung-) Klassiker im Markenrecht bzw. Internetrecht. Denkbar ist in Deutschland sowohl die Abweisung der Klage als auch ein Obsiegen von L`Oreal. Entscheidend wird die Frage sein, ob und wann eBay Kenntnis von den Verstößen erlangt hat und ob nachfolgend eine Reaktion von eBay erfolgte. Sodann gilt es, diese Tasache juristisch einzuordnen.
Eine grundsätzliche Haftung von eBay für von Dritten begangene Markenrechtsverstöße dürfte abwegig sein, da ansonsten ein Handel unmöglich gemacht würde.
Datum: 12.03.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
mehr über: eBay, Störerhaftung, Produktfälschung
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