(openPR) Das Markenrecht stellt eine umfassende, in sich geschlossene Regelung dar. Es gibt Auskunft u.a. darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Marke eingetragen werden kann, welche Wirkungen die Markeneintragung hat und welche Rechtsschutzmöglichkeiten dem Markeninhaber zur Verfügung stehen, wenn es zu einer Verletzung seiner Marke kommt. Allerdings gibt es Situationen, in denen der Markenschutz versagt. Das kann daran liegen, dass bestimmte Umstände, die das Markenrecht als Schutzvoraussetzungen nennt, im Einzelfall nicht gegeben sind.
In einem solchen Fall kann unter Umständen ein das Markenrecht ergänzender Schutz insbesondere über wettbewerbsrechtliche Regelungen des UWG in Betracht kommen. Das Wettbewerbsrecht verfolgt einen anderen Schutzzweck als das Markenrecht. Es geht nicht um den Schutz eines Markeninhabers gegen Verletzungen seines Schutzrechts, sondern um den Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das Wettbewerbsrecht schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Trotzdem können sich in bestimmten Fallkonstellationen die Schutzzwecke von Markenrecht und Wettbewerbsrecht überschneiden. Eine bestimmte Handlung kann eine Markenverletzung sein und zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Deshalb ist es für jeden, der sich mit dem Markenrecht beschäftigt, wichtig zu wissen, in welchen markenrechtlichen Fallkonstellationen und bei welchen markenrechtlichen Fragestellungen das Wettbewerbsrecht unter Umständen „helfen“ kann. Umgekehrt können die wettbewerbsrechtlichen Regelungen aber auch dazu führen, dass der markenrechtliche Schutz nachhaltig beschränkt wird. Die Unterschiede zwischen Markenrecht und UWG sind beachtlich. Das gilt nicht nur für die Verletzungstatbestände selbst, sondern auch für die Rechtsfolgenseite und insbesondere die prozessuale Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche.
Das Seminar „Markenrecht und UWG – Kollisionen und Ergänzungen“ am 21. Juni 2013 in Frankfurt behandelt - untergliedert in die Aspekte des Markenbestandes, der Markenbenutzung und der Rechtsdurchsetzung - ausführlich und praxisnah die Fallkonstellationen, in denen sich Markenrecht und UWG ergänzen, aber auch diejenigen Fälle, in denen markenrechtliche Ansprüche durch das UWG beschränkt werden. Die Teilnehmer lernen, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium in ihrer markenrechtlichen Praxis effektiv und taktisch klug anzuwenden. Das Seminar ist auf einen umfassenden Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Referenten und Teilnehmern angelegt.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-06-gm107/markenrecht-und-uwg




















