(openPR) Mit Blick auf die neuerlichen Probleme des Stadtamtes sind nach Auffassung der Bremer CDA Zweifel an der Kompetenz des Innensenators als Behördenchef angebracht. CDA-Sprecher Peter Rudolph: „Seit mehr als einem Jahr sorgt das Stadtamt Bremen mit seinen Personalproblemen regelmäßig für Negativschlagzeilen. Nach dem im Januar 2015 lange Warteschlangen vor dem Ausländeramt für Aufregung sorgten und die Behördenspitze nach einer Klausurtagung zu einem Sofortprogramm veranlassten, waren es im August 2015 die langen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Aufregung sorgten und von Amtsleitung und Personalrat mit rasant steigenden Autoverkäufen begründet wurden. Im März diesen Jahres musste der hohe Krankenstand zur Erklärung von langen Warteschlangen und Anmeldestopps bei der Beantragung von Personalausweisen und Meldebescheinigungen herhalten. Und letzten Monat waren es unvorhergesehene Abgänge und urlaubsbedingte Ausfälle, mit denen vom Stadtamt Wartezeiten von mehr als zehn Wochen bei der Bearbeitung von Geburtsurkunden durch das Standesamt erklärt wurden und Senator Mäurer dazu brachten, das Standesamt unter seine Leitung zu stellen. Heute nun ist das Ausländeramt erneut in die Schlagzeilen geraten, weil es mit der Bearbeitung negativ beschiedener Asylanträge zunehmend in Rückstand gerät, so dass sich auch die Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht Aufenthaltsberechtigter unnötig verzögert.“
Die CDA verweist darauf, dass das Land Bremen ohnehin mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht Aufenthaltsberechtigter im Hintertreffen ist. Im ganzen Jahr 2015 wurden lediglich 28 Personen abgeschoben. Selbst wenn man die Zahl der 165 freiwillig Ausgereisten hinzurechnet, hinkt der Zwei-Städte-Staat anderen Bundesländern weit hinterher: so sind im dreimal größeren Hamburg 1500 nicht Aufenthaltsberechtigte freiwillig ausgereist, während 637 zwangsweise abgeschoben wurden. Rudolph: „Die schleppende und lasche Abschiebungspraxis in Bremen ist ein Skandal und fördert Ressentiments gegen Flüchtlinge. Die CDA hat daher kein Verständnis dafür, dass durch Verwaltungsmängel die Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht Aufenthaltsberechtigter zusätzlich verzögert wird.Die steigende Zahl von Akten aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kommt für das Ausländeramt nicht unerwartet. Das BAMF hatte bereits im Februar 370.000 noch nicht abgeschlossener Asylanträge vermeldet und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Zahl noch drastisch steigen werde, da die Asylanträge von 300.00 bis 400.000 Flüchtlingen noch ausstünden.“
Die CDA erwartet, dass endlich Schluss gemacht wird mit den chaotischen Zuständen im Stadtamt. Da die ohne Zweifel vorhandenen personellen Engpässe offensichtlich behördenintern nicht beseitigt oder überbrückt werden können, darf auch der vorübergehende Einsatz von Leiharbeitnehmern kein Tabu sein. Zwar können Leiharbeitnehmer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, aber nicht alle Tätigkeiten des Stadtamtes sind hoheitlicher Natur. Die Bürger haben ein Anrecht darauf, dass ihre Behördenanliegen in angemessener Zeit bearbeitet werden.





















