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Magellan-Container: Anleger bangen um 350 Millionen Euro

17.06.201613:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Magellan-Container: Anleger bangen um 350 Millionen Euro

(openPR) Anfang September soll voraussichtlich das reguläre Insolvenzverfahren über die Magellan Maritime Services GmbH eröffnet werden. Dann können Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 9000 Anleger haben ca. 350 Millionen Euro in die Container der Magellan Maritime Services GmbH investiert. Anfang Juni wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet und die Anleger bangen um ihr Geld. Wie das Unternehmen mitteilt, wird das reguläre Insolvenzverfahren voraussichtlich am 1. September eröffnet werden. Dann haben auch die Anleger Gelegenheit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.



Allerdings sind die Anleger Eigentümer der Container, die sie von der Magellan Maritime Services GmbH erworben und dann wieder an sie vermietet haben. Von daher können sie im Insolvenzverfahren nicht ihre gesamten Forderungen geltend machen, sondern z.B. nur die nicht ausgezahlten Mietbeträge für die Container. Das dürfte für die Anleger nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Daher sollten sie auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden.

Geprüft werden kann beispielsweise, ob den Anlegern nach der Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder ob der Kaufvertrag widerrufen werden kann. Durch einen erfolgreichen Widerruf würden die Anleger zu Gläubigern der insolventen Gesellschaft und könnten ihre Forderungen komplett im Insolvenzverfahren anmelden. Ob die Insolvenzmasse allerdings ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu befriedigen, steht auf einem anderen Blatt.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen oder die Anlagevermittler geltend gemacht können. Ansatzpunkt kann eine unzureichende Risikoaufklärung der Anleger sein. Aus den Prospekten lassen sich die Risiken kaum entnehmen. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung über die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen durch die Vermittler gewesen. Darüber hinaus hätten die Vermittler das Geschäftsmodell der Direktinvestments in die Magellan-Seecontainer auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Angesichts der schon lange anhaltenden Krise der Containerschifffahrt erscheint es fragwürdig, ob die garantierten Mieten bei realistischer Betrachtung überhaupt zu erzielen waren.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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