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Steuerhinterziehung: Neue Welle von Selbstanzeigen durch automatischen Informationsaustausch

03.03.201615:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerhinterziehung: Neue Welle von Selbstanzeigen durch automatischen Informationsaustausch

(openPR) Wer Steuern hinterzogen hat, kann immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Durch eine erfolgreiche Selbstanzeige kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund fünf Milliarden Euro habe der deutsche Fiskus in den vergangenen fünf Jahren durch Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingenommen, sagt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Interview mit dem Tagesspiegel. Zwar sei die Zahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr zurückgegangen, dennoch sei davon auszugehen, dass nach wie vor große Mengen Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert seien. Daher rechnet der nordrhein-westfälische Finanzminister damit, dass die Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wieder anziehen werden, wenn ab 2017 bzw. 2018 der automatische Informationsaustausch von Bankdaten unter mehr als 70 Staaten beginnt. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz und Österreich werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen.



Dadurch steigt das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, noch einmal spürbar an. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, drohen den Tätern hohe Strafen von Geld- bis zu Haftstrafen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige kann eine mögliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden. Allerdings ist die Selbstanzeige nur möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt gestellt werden. Denn sie kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Einzelfall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen muss zu den Steuerschulden und Zinsen auch noch ein Strafzuschlag gezahlt werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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