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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Zeit zum Handeln

21.12.201514:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Zeit zum Handeln

(openPR) Bei Steuerhinterziehung drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes oder Entziehung des Gewerbescheins können drohen. Einziger Ausweg ist die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat und erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen oder auch Haftstrafen. Für Steuerhinterzieher geht es aber um mehr. Die Steuerhinterziehung kann auch den Verlust des Arbeitsplatzes, die Entziehung der Zulassung bzw. Approbation oder auch die Entziehung des Gewerbescheins zur Folge haben. Die berufliche Existenz kann bedroht sein. Ein neuer Arbeitsplatz kann dann nur schwer zu finden sein.

Noch bietet sich für Steuersünder die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige diese Konsequenzen zu umgehen. Dazu sollte aber langsam gehandelt werden. Denn die Behörden lassen im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nach. Ab 2017 haben sie durch den automatischen Informationsaustausch noch ein weiteres wirksames Instrument, um Steuerhinterziehung zu entdecken. Sobald die Tat entdeckt ist, kann keine Selbstanzeige mehr gestellt werden.

Auch wenn die Zeit für die Selbstanzeige allmählich knapp wird, solle sie nicht übereilt abgegeben werden. Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie äußerst gründlich vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch ihre Wirkung entfalten.

Wer das Risiko eingeht, eine Selbstanzeige ohne kompetente Beratung oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, läuft Gefahr, dass sie misslingt. Denn die komplexen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, sind vom Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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