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Unrechtmässiger Fluglärm vom Flughafen Basel Mulhouse

26.05.200609:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) An Herrn 25.5.2006
Verkehrsminister
WolfgangTiefensee
BM Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44

D-10115 Berlin

Offener Brief
Sehr geehrter Herr Minister Tiefensee,

wir haben mit Schreiben vom 28.02.06 versucht, Sie auf die Tatsache hinzuweisen, dass der schweizerisch-französische Flughafen Basel-Mulhouse für über 1/3 der An- und Abflüge deutschen Luftraum benutzt und in landschaftlich hochsensiblen Gebieten (Naturpark Südschwarzwald) entsprechenden unzumutbaren Fluglärm verursacht, während der eine Betreiberstaat, nämlich die Schweiz, kaum bereit ist, 10% des Flugaufkommens über seinem Staatsgebiet abzuwickeln und die Bevölkerung und die Politiker massiv und erfolgreich eine Erhöhung des An- und Abflugverkehrs über ihrem Gebiet verhindern.



Wir haben Ihnen auch deutlich gemacht, dass das eine sowohl rechtlich als auch umweltpolitisch unhaltbare Situation ist und die deutsche Bevölkerung unzulässigerweise von Fluglärm geplagt wird. Die Situation ist vom Prinzip her die gleiche wie die des Flughafens Zürich-Kloten, der versucht, Anflüge und damit Fluglärm in unverhältnismäßiger Weise über deutschem Luftraum abzuwickeln. Die Bundesregierung hat in jenem Falle mit der Schweiz bekanntermaßen eine einseitige Verordnung über die Begrenzung der Anflugverfahren über deutsches Gebiet durchsetzen müssen. Für den Flughafen Basel Mulhouse fehlen bisher sowohl eine rechtliche Legitimierung wie eine Begrenzung der An- und Abflüge über Deutschland gänzlich.

In Ihrem Antwortschreiben vom 10.03.06 (LS16/6164.2/1; bearbeitet von Herrn Giermann, unterschrieben von Herrn Liedhegener) verweisen Sie uns nun wegen dieser Problematik zum einen an das Regierungspräsidium Freiburg, zum anderen an die trinationale Umweltkonferenz. Mit dem Regierungspräsidium ist unsere Bürgerinitiative schon seit längerem im Gespräch, in der trinationalen Umweltkonferenz ist unsere BI selbst Mitglied (Zu Ihrem Verständnis: Bei der trinationalen Umweltkonferenz handelt es sich um ein 1 mal jährlich tagendes Forum für allgemeine Information und Kommunikation aber ohne Entscheidungskompetenzen).

Wir können nicht nachvollziehen, inwiefern diese beiden Institutionen über die Nutzung des deutschen Luftraumes entscheiden bzw. rechtlich verbindlich die Betreiberstaaten drängen könnten, diese Nutzung einzuschränken oder gar zu unterlassen. Im Übrigen hat das Regierungspräsidium gegenüber der BISF bisher keine Stellung zu Ihrem Schreiben genommen.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns präzis angeben würden, auf welcher rechtlichen Grundlage diese beiden Institutionen verbindliche Vereinbarungen mit dem Flughafen Basel-Mulhouse bzw. mit den entsprechenden staatlichen Stellen treffen können. Im Falle der Anflüge auf Zürich-Kloten scheint allein die Bundesregierung bzw. der Bundestag entsprechende Verträge oder Verordnungen abschließen bzw. erlassen zu können und nicht einmal die Baden-Württembergische Landesregierung ist befugt, hier relevant einzugreifen. Es ist uns deshalb ein Rätsel, warum im prinzipiell völlig gleich gelagerten Fall des Flughafens Basel-Mulhouse plötzlich das Regierungspräsidium oder die trinationale Umweltkonferenz, hier grundlegende Vereinbarungen über die Nutzung des deutschen Luftraumes treffen oder von den Betreiberstaaten verbindlich einfordern könnte, diese Nutzung zu unterlassen oder einzuschränken. Ihr Antwortbrief vom 10.03.06 hat auch bei Politikern aus der Region durchaus ein gewisses Unverständnis ausgelöst.

Wir möchten Sie deshalb bitten, kompetent zu unseren Fragen und unserem Anliegen, wie sie im Brief vom 28.02.06 an Sie formuliert sind, Stellung zu beziehen.

Eigentlich sollten wir nicht wiederholt darauf hinweisen müssen, wie die Schweiz es immer wieder geschickt versteht - nicht nur im Falle der Anflüge auf Zürich-Kloten -, die Interessen der eigenen Bürger effektiv zu vertreten.

Wir beklagen nicht primär die Begehrlichkeiten der Schweiz. Wir beklagen, dass diesen Begehrlichkeiten von deutscher Seite nicht dort Einhalt geboten wird, wo sie der deutschen Bevölkerung schaden. Wir halten es daher für notwendig, dass sich die Bundesregierung, der im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mulhouse entstandenen Nachteile der deutschen Bevölkerung annimmt und deutlich und grundsätzlich Einhalt gebietet. So könnten z.B. Einschränkungen der Nutzung des Luftraumes in unserem Gebiet von der Bundesregierung ausgehen.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir


mit freundlichen Grüßen



Jürgen Fingerle
Stellvertretender Vorsitzender der BISF


CC: R. Stickelberger, U. Lusche MDL, W. Schneider LR, W. Dietz OB, Regpräs Freiburg, Badische Zeitung, Oberbadisches Volksblatt, Wochenzeitung, http://www.openpr.de

Bürgerinitiative Südbadische Flughafenanrainer BISF e.V.

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