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Grundgesetz Artikel 14 - Staatsüberschuldung

27.10.201418:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Grundgesetz Artikel 14 - Staatsüberschuldung
Bild. Agenda 2011-2012.de
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(openPR) (Agenda 2011-2012 Lehrte) Im Grundgesetz Artikel 14 Abs.3 heißt es: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



Statistisch haben sich die Einnahmen zum Bundeshaushalt und Staatsverschuldung wie folgt entwickelt (in Milliarden Euro): Einnahmen 1960 44,9 Mrd. Euro zu 49 Mrd. Staatsschulden, 1070 42,6 zu 64, 1980 96 zu 239, 1990 160,8 zu 538, 2000 244,4 zu 1.211 und 2013 283 zu 2.030 Milliarden Euro. An Reparationskosten und Kosten für Wiedergutmachung zahlte die Bundesrepublik bis 2010 rund 67,1 Milliarden Euro. Es ist verständlich und vernünftig, dass der Staat seit 1948 auf den Artikel 14 Abs. 3 zurückgreift und Enteignungen und Umverteilungen von Vermögen in Höhe von 560,6 Milliarden Euro ermöglichte.

Das Lastenausgleichsgesetz (1948) war nach Art und Umfang einmalig. Es wurden denen, deren Immobilie infolge des Krieges nicht zerstört wurde, 50 Prozent ihres geschätzten Vermögens enteignet, um damit denen zu helfen die besonders hart betroffen waren. Das Lastenausgleichsgesetz läuft 2014 aus und hat einen Umfang von rund 140 Milliarden Euro. Mit dem Gesetz zum Länderfinanzausgleich (1951) fand zwischen den reichen und armen Bundesländern eine Umverteilung von 174,2 Milliarden Euro zu Gunsten der Nehmerländer statt.

Von den Geberländern leistete Bayern einen Beitrag von 43,1 Milliarden Euro (2013 rund 5 Milliarden Euro), Baden-Württemberg 55,0, Hessen 48,9, Nordrhein-Westfalen 15,7 und Hamburg 11,5 Milliarden Euro. Bayern und Hessen wollen sich der Solidargemeinschaft entziehen und haben im März 2013 eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Mit dem Gesetz zum Solidaritätsbeitrag (1991 bis 2019)) wurden bisher rund 246,2 Milliarden Euro aus Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, verbunden mit anderen Steuererhöhungen, z. B. die Mineralölsteuer, für die Finanzierung der Wiedervereinigung und des wirtschaftlichen Aufbaus in den fünf neuen Bundesländern, geleistet. Streitpunkt ist, dass nur ein Teil der Gelder zweckgebunden ausgegeben wird.

Mit dem Immobiliencrash von 2008 in den USA - und der sich daraus ergebenden Schuldenkrise - rückt das Thema Enteignung/Umverteilung wieder stärker in den Blick öffentlicher Betrachtung. Die USA, Japan und EU-Staaten verfügen gemeinsam über ein Bruttoinlandsprodukt von 25.324 Milliarden Euro. Nach dem Maastricht Referenzwert von 60 Prozent (Schuldenobergrenze vom BIP) sind 15.195 Milliarden Euro Schulden zulässig. Sie tragen gemeinsam eine Schuldenlast von 30.055 Milliarden Euro und sind danach mit 14,860 Mrd. Euro überschuldet.

Sie befinden sich in Rezession, bei hoher Arbeitslosigkeit, wachsenden Schulden, stagnierenden Auftragseingängen, rückläufiger Binnennachfrage, sinkenden Löhnen und Exporten und daraus resultierenden Investitionsstaus. Deutschland ist mit rund 500 Milliarden Euro überschuldet und hat nach Experten einen Investitionsstau von rund 320 Milliarden Euro aufgebaut, was unstrittig ist. Der daraus entstandene Finanzierungsbedarf liegt bei rund 820 Milliarden Euro. Wie will Deutschland als eine der führenden und stärksten Wirtschaftsmächte der Welt das finanzieren?

Deutschland ist in Europa Niedriglohnland Nummer Eins. Aus den steuerpflichtigen Arbeitsentgelten in Höhe von1.160 Milliarden Euro (Volksvermögen) flossen 2013 rund 178 Milliarden Euro (15,8 Prozent) und aus den Mehrwertsteuer-Einnahmen (7 und 19 Prozent) in Höhe von 840 Milliarden Euro 131 Milliarden Euro (3,5 Prozent) in die Staatskasse. Hoteliers werden jährlich eine Milliarde Euro geschenkt und Stromrabatte von 5,1 Milliarden Euro an Unternehmen verteilt. Frauen erhalten für die gleiche Arbeit, die ihre männlichen Kollegen leisten, 23 Prozent weniger Lohn. Für Lobbys ist man wirtschaftsfreundlich - Beschäftigte dürfen die Zeche bezahlen.

Es bahnen sich weitere Probleme mit Schrottimmobilien für Banken an. Wann werden Staats- und Regierungschefs Konsequenzen aus dieser gefährlichen Entwicklung ziehen und die Finanzelite stärker an den Kosten des Staates/der Staaten beteiligen? Das Grundgesetz bietet dazu ausreichende Möglichkeiten. Wie die Krise überwunden werden kann zeigt die Initiative Agenda 2011 – 2012.

Die Initiative Agenda 2011-2012 stellte der Öffentlichkeit im Mai 2010 ein Sanierungskonzept mit einem jährlichen Finanzrahmen von 275 Milliarden Euro vor, das für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht. Das Gründungsprotokoll ist als Sachbuch erschienen. In über 300 Pressemitteilungen werden Reformvorschläge unterbreitet und das Programm dargestellt.

Dieter Neumann

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