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Das richtige Verhalten eines Mobbing-Opfers – Fazit

16.07.201412:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das richtige Verhalten eines Mobbing-Opfers – Fazit
Gg Mobbing kann letztlich nur ein entspr Gesetz in Kombination mit umfassender Aufklärung helfen
Gg Mobbing kann letztlich nur ein entspr Gesetz in Kombination mit umfassender Aufklärung helfen

(openPR) Die kleine Beitragsreihe Das ‚richtige’ Verhalten eines Mobbing-Opfers (Lektion 1 bis 4 und Kommentar) hat verdeutlicht: was auch immer ein Opfer von Mobbing versucht, um aus seiner Situation heraus zu kommen – es erweist sich als falsch! All die ‚guten Ratschläge’, die das Opfer aus vielen Richtungen erhält, hören sich in der Theorie sehr gut an, sind jedoch faktisch nicht umsetzbar oder bewirken gar eine Verschlimmerung der Situation.



Um das Thema ‚Mobbing’ herum hat sich inzwischen ein großer Markt entwickelt. Zahllose Beratungsinstitutionen versprechen Hilfe – oftmals kostenpflichtig! Die dort erteilten Ratschläge sind jedoch häufig genauso wertlos wie die in der vorgenannten Beitragsreihe genannten Beispiele – Ausnahmen selbstverständlich möglich.
Am Ende steht häufig als einzige Lösung die ‚Flucht’ des Opfers aus seiner Situation – und selbst diese garantiert keinen dauerhaften Erfolg. Manches ‚Mobbing’ holt das Opfer selbst in einem neuen Umfeld wieder ein.

Am Ende steht häufig eine ernsthafte Erkrankung, manchmal Berufsunfähigkeit, eventuell eine langwierige Therapie. Da Therapeuten jedoch die Ursache der Erkrankung nicht beheben können, ist auch hier der Erfolg in Frage gestellt. Einen interessanten Einblick in diese komplexe Problematik gibt der Artikel Mobbing: Hilflose Helfer in Diagnostik und Therapie im Deutschen Ärzteblatt. Eine Abhandlung aus dem Jahre 2001 – bis heute unverändert aktuell.

Was ein Mobbing-Opfer unbedingt tun sollte, ist, zum Einen: Hilfe suchen, zum Anderen: ein Tagebuch über die Attacken führen. Das hilft zunächst dem Opfer, einen Überblick über die Geschehnisse zu behalten – und damit nicht in Selbstzweifeln zu vergehen. Zudem ist ein Mobbing-Tagebuch ein wichtiger Beleg, sollte sich jemals die Justiz für die Vorfälle interessieren. Das allerdings ist nicht gewiss!

Aus Berlin tönt es bereits seit Jahren: ‚Zwar kennt das Strafrecht - wie Sie es in lhrem Schreiben beklagen - keinen besonderen Tatbestand gegen Mobbing. Als ,,Mobbing" bezeichnete Verhaltensweisen sind aber bereits nach geltendem Recht unter verschiedenen Gesichtspunkten strafbar.... Da geht es um Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, etc. etc.

Soweit die Theorie! Wer einmal versucht hat, auf diesem Wege der Mobbing-Falle zu entkommen, weiß es besser! Da gibt es Fristen, die einen Strafantrag von vornherein ausschließen, Körperverletzung – ein Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und dem erlebten Psychoterror – wird seitens der Justiz sofort ausgeschlossen, Beweise nicht angesehen, Zeugen nicht gehört...

Bestenfalls wird ein Mobbing-Verfahren zivilrechtlich verhandelt – Endstation: Vergleich, mit dem ‚guten Rat’ an das Opfer, doch mal eine Therapie zu machen...

Letztlich kann nur eine strafrechtlich relevante Definition von ‚Mobbing’ – ergänzt durch umfassende öffentliche Aufklärungskampagnen – helfen, dieses sozial- und gesellschaftspolitische Problem einzudämmen. Neun Europäische Länder haben ‚Mobbing’ bereits unter Strafe gestellt.

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