(openPR) Noch bis Ende 2008 sind wirksam zu Gunsten der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelte Entgeltbestandteile von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet, dass Arbeitgeber noch bis Dezember 2008 durch Entgeltumwandlung profitieren.
Wer also passiv abwartet, bis die Mitarbeiter von ihrem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gebrauch machen, verschenkt Monat für Monat die Arbeitgebervorteile der Entgeltumwandlung. Dies ist umso unverständlicher, wo doch täglich über zu hohe Lohnnebenkosten zu lesen ist.
Wer als Arbeitgeber das Thema Lohnnebenkosten aktiv angeht, kann deutliche Kosteneinsparungen realisieren (nicht nur durch Einführung der „Betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung“).
Lassen Sie sich vom Personalfachmann informieren, wie Sie Ihre Lohnebenkosten aktiv senken und wie Sie zudem Ihrer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern nachkommen.
Lassen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter vom Fachmann über staatliche Förderungen und Steuersparmöglichkeiten informieren und dauerhaft betreuen. So stellen Sie sicher, dass diese eine bedarfsgerechte und auf die jeweilige persönliche Situation abgestimmte Altersvorsorge aufbauen.
Gehen Sie das Thema „Betriebliche Altersvorsorge“ jetzt aktiv an und holen die „Geschenke“ vom Staat für sich und Ihre Mitarbeiter ab.
Dabei hilft Ihnen gerne:
Harri Schultze - Personalfachmann & Vermögensberater









