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Arbeitgeber müssen sich dringend fit machen

(openPR) Versorgungsordnung und Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge zwingen zum Handeln

Nachdem zum 1. Januar 2022 die Zuschusspflicht für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für Arbeitsgeber mit 15 Prozent auch für Altverträge zu Buche schlägt, kommt neuer Aufwand auf sie zu.

Dazu erklärt Swantje Fidelak, Fachabteilung Betriebliche Altersvorsorge der Bankshop AG: „Die Bundesregierung hat am 6. April 2022 unter dem harmlos klingenden Titel ‚Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts‘ nunmehr Regelungen auf den Weg gebracht, die Arbeitsgeber dazu zwingen werden, Arbeitsnehmer schriftlich in viel ausführlicherer Form über alle Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aufzuklären. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, schriftlich alle Bedingungen, Entgeltanteile und Zuschüsse sowie den Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge darzulegen.

Diese Regelung muss zusammen mit der seit dem 1. Januar 2022 nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge geltenden Pflicht-Bezuschussung auch von Altverträgen der Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % durch den Arbeitgeber gelesen und verstanden werden. Nunmehr muss also zudem eine Versorgungsordnung erstellt werden, die genau darstellt, wie viel Beiträge wohin fließen und welche Zuschüsse der Arbeitgeber zahlt.

All das wird zudem bei Zuwiderhandeln mit Strafen bedroht. Die Fälle nicht ordnungsgemäß gezahlter Beiträge und Zuschüsse werden strafrechtlich verfolgt. Die nicht ordnungsgemäße Information der Arbeitnehmer durch eine Versorgungsordnung und deren Nichtdurchsetzung wird künftig mit saftigen Ordnungsgeldern belegt.

Wir können nur empfehlen: Werden Sie als Arbeitgeber tätig! In Kooperation mit erfahrenen Juristen unterstützt die Bankshop AG ihre Kunden bei der Erstellung einer rechtssicheren Versorgungsordnung und auch bei möglichen Alternativen zur gesetzlichen Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dazu haben wir unsere Bankshop AG Unternehmensberatung und unsere Fachabteilung Betriebliche Altersvorsorge besser verzahnt und können umfassend beraten.“

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