(openPR) Dem demographischen Wandel geschuldet, gibt es einen neuen Trend in Deutschland!
Dass die Gesellschaft nicht jünger wird, ist jedem hinreichend bekannt. Was wir heute immer mehr erleben ist, dass Eltern die Pensionierung ihre eigenen Kinder erleben.
Eine optimale Versorgung in finanzieller Hinsicht kann im Alter für den Einzelnen nur erreicht werden, sofern alle 3 Säulen der Altersvorsorge optimal eingesetzt und ausgeschöpft werden.
In unserer täglichen Arbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen erleben wir sehr häufig das, dass Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) eher als lästig und schon gar nicht als essenziell wichtig wahrgenommen wird.
Der Geschäftsführer einer kleinen GmbH ist heute einfach verunsichert und wen wunderts. Nicht zuletzt wird oder ist dieser Umstand der Tatsache geschuldet, dass in jüngster Zeit die Medien und die Presse Horrorszenarien implizieren, es ist die Rede davon, dass bAV-Trägern bis zum Jahr 2030 rechnerisch rund 500 Milliarden Euro in den Kassen fehlen werden. Somit steht die Erfüllbarkeit der gemachten Zusagen auf Arbeitgeberseite in großer Gefahr. In diesem Szenario, soll die sogenannte Subsidiärhaftung greifen. D.h. sollten die bestehenden Zusagen rein rechnerisch die zumeist kalkulatorischen 4 % nicht erreichen so haftet der Arbeitgeber für den Fehlbetrag, heißt es weiter.
Mit spitzer Zunge formuliert, könnte man sagen, dass so quasi der Arbeitgeber in der Zukunft zur Konsolidierung des Staatshaushaltes beiträgt.
Das anhaltende Niedrigzinsniveau, die mögliche Verfallbarkeit oder Anrechnung auf Hartz IV sind weitere widrichkeiten und Gründe weshalb man sich schwer tut sich mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzufreunden.
Rechtsunsicherheit und Arbeitgeberhaftung machen Angst. Aber wie soll man diesen schwierigen rechtlichen Fragestellungen begegnen?
Auch wenn der neue Koalitionsvertrag nicht all zu viel, zum Thema betriebliche Altersvorsorge aussagt, so ist formuliert, dass man sich eben genau diesen Hindernissen und Schwierigkeiten stellen möchte und gegenüber sieht. Diese sollen nun zuerst identifiziert werden. Es bleibt also abzuwarten inwieweit, gerade für den Arbeitgeber ein Stück weit mehr Transparenz in der Sache geschaffen werden kann. Letztlich würde es vielen Arbeitnehmer zugutekommen.
Nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) brauchen wir dringend Versicherungsprodukte die nicht nur der Versicherungsvermittler sondern in erster Linie der Versicherungsnehmer versteht und nachvollziehen kann.
„Ja, wir brauchen einfache Versicherungsprodukte“
Die gesetzlichen Weichenstellungen müssen in dieser Legislaturperiode gelegt werden. Nur so, ist es möglich die Rentensysteme zu Revitalisieren.
Am Ende brauchen wir nicht weitere Lippenbekenntnisse seitens der Regierung hinsichtlich der „betrieblichen Altersvorsorge“ sondern Meilensteine.
Es müssen Fakten geschaffen werden welche gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben so dringend benötigt werden.
Text: Olaf Cavalcante
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