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Betriebliche Altersvorsorge: So soll sie gefördert werden

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Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge

(openPR) Die politische Diskussion um die Neugestaltung des Rentensystems scheint wieder einmal in vollem Gang zu sein. Die Riester Rente soll abgeschafft werden, die gesetzliche Rente soll gestärkt werden, von einer Deutschlandrente ist die Rede. Nebenbei gibt es die betriebliche Altersvorsorge, die seit vielen Jahren ein solider Baustein der zusätzlichen Vorsorge für den Ruhestand ist. Auch sie soll verstärkt unterstützt werden. Nach einigen aktuellen Studien ist sie eine sehr effektive Art der Vorsorge. Wie also ist der neueste Stand zur betrieblichen Altersvorsorge, und womit müssen Versicherte rechnen? Weitere Informationen zur Effektivität der betrieblichen Altersvorsorge erhält man unter https://www.testsieger-berichte.de/betriebliche-altersvorsorge-test/.



Verpflichtung nur für Arbeitgeber

Ein wichtiger Aspekt in der öffentlichen Diskussion ist derzeit die Frage nach der Verpflichtung der betrieblichen Altersvorsorge. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seinen Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Großkonzerne wählen dazu nicht selten das Prinzip des Pensionsfonds oder der Pensionskasse. Doch die Verpflichtung trifft auch mittelständische und kleine Betriebe. Ihnen steht vor allem das Instrument der Direktversicherung zur Verfügung. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Lebens- oder Rentenversicherung, deren Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden und vom Arbeitgeber in einen Vertrag eingezahlt werden. Dadurch entsteht dem Arbeitnehmer ein Vorteil bei der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung, denn die Beiträge sind in gewissen Grenzen von der Steuer und der Sozialversicherung befreit. Doch der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine solche betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Er kann frei entscheiden, ob er diese Form der Vorsorge wählen will. Die Verpflichtung besteht also ausschließlich auf der Seite des Arbeitgebers.

Bisher keine Pflicht des Arbeitnehmers

Bis jetzt ist man als Arbeitnehmer also nicht verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, obwohl damit ein sehr effektives, sicheres und bequemes Mittel zur Verfügung steht, die Rentenlücke im Alter zu schließen. Deshalb werden jetzt erste Forderungen aus der Politik laut, die betriebliche Altersvorsorge auch für den Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen. Damit müsste der Arbeitgeber immer einen festen Beitrag vom monatlichen Gehalt in die Altersvorsorge einzahlen. Lediglich wenn der Arbeitnehmer dieser Zahlung widersprechen würde, wird ein Vertrag nicht abgeschlossen. Somit handelt es sich wiederum um eine bequeme zusätzliche Altersvorsorge, bei der der Arbeitnehmer keine weiteren Schritte unternehmen müsste. Es ist derzeit offen, ob diese Verpflichtung für Arbeitnehmer wirklich kommt, doch sie könnte durchaus interessant sein, um die Vorsorge für das Alter weiter zu stärken.

Unterstützung für Geringverdiener gefordert

Regelmäßig werden auch Gerüchte laut, nach denen Geringverdiener bei der betrieblichen Altersvorsorge stärker gefördert werden sollen. Ein Modell könnte sein, die Zulagen aus der Riester Rente dafür zu verwenden und diese als Unterstützung des Staates in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Damit verbunden wäre also auch eine Änderung oder gar eine Aufhebung der Riester Rente. Für Geringverdiener hätte das den Vorteil, dass ihnen das Bruttogehalt nicht durch einen Abzug des Pflichtbeitrags für die betriebliche Altersvorsorge reduziert würde. Welche Variante am Ende durch die Politik gewählt wird, dürfte sich erst nach der nächsten Bundestagswahl entscheiden, doch schon jetzt ist klar, dass es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine sehr effektive Vorsorge handelt, wie neue Studien wiederholt belegen. Eine Förderung ist deshalb wohl zu erwarten.

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