(openPR) Opting Out – Die Zukunft der Betrieblichen Altersvorsorge?
Obwohl jeder Arbeitnehmer seit 2002 das Recht hat, Teile seines Gehaltes zugunsten einer Betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, und Arbeitgeber die Pflicht haben, die Entgeltumwandlung aktiv anzubieten, wird diese wichtige Vorsorgeform noch zu selten genutzt.
Zum einen erfolgt die Einrichtung einer bAV oft nur auf Eigeninitiative des Arbeitnehmers hin, zum anderen verschieben Arbeitnehmer die Entscheidung, etwas für das Alter zu sparen, auch gern nach hinten.
Die Lösung wäre eine obligatorische Altersvorsorge mit Ausstiegsmöglichkeit – Opting Out
Das Opting Out-Modell führt zu einer automatischen Entgeltumwandlung, wenn der Arbeitnehmer dieser nicht widerspricht. Das heißt, der Mitarbeiter muss aktiv entscheiden, dass er die Betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen möchte. Wenn er sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet, nimmt er ab Eintritt in das Unternehmen an der Entgeltumwandlung teil. (Regelung über Arbeitsvertrag). Seine Wahlfreiheit bleibt auf diese Weise erhalten.
Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass durch Opting Out die Teilnahmequote an der betrieblichen Altersvorsorge stark gewachsen ist und insbesondere Geringverdiener, Frauen und jüngere Beschäftigte diese Vorsorgeform jetzt deutlich mehr nutzen.
Betriebliche Altersvorsorge wird in Unternehmen auch in Zukunft immer mehr als integrativer Baustein in der Personalpolitik sowie bei der Vergütung verstanden.
Das Opting Out in der Entgeltumwandlung kann deshalb nicht nur den Angestellten zu finanzieller Sicherheit im Ruhestand verhelfen, es führt zudem über die höhere Beteiligungsquote zu einer Senkung der Lohnnebenkosten und stellt damit eine einfache und effektive Variante dar, die Liquidität in Unternehmen auf Dauer zu erhöhen.
Es optimiert zugleich die Bindung und Neueinstellung von Fachkräften.
Nicht zuletzt trägt Opting Out zur Rechtssicherheit und Enthaftung des Arbeitgebers hinsichtlich seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht bei, denn 2002 war es nicht das Ziel des Gesetzgebers, dass Arbeitgeber das Thema Entgeltumwandlung an Versicherungsunternehmen auslagern - vielmehr verweist die aktuelle Rechtsprechung immer deutlicher darauf, dass dem Arbeitgeber die wichtigste und verantwortungsvollste Rolle zukommt, indem er mit der Durchführung der Entgeltumwandlung beauftragt ist.










