(openPR) Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBEKA Immobilien Beteiligung AG eröffnet.
Jetzt geht es scheinbar Schlag auf Schlag bei der Würzburger Euro-Gruppe: Es ist keinen Monat her (16.11.2005), dass die ebenfalls zur Euro-Gruppe gehörende Allgemeine Anlagenvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH AVB beim Amtsgericht Würzburg einen Eigenantrag auf Insolvenz gestellt hat (Az: IN 577/05).
Wie Stiftung Warentest jetzt auf seiner Internetseite vermeldet, hat ein Ex-Mitarbeiter der IBEKA Immobilien Beteiligung AG Insolvenzantrag gegen das Unternehmen gestellt. Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Würzburg Herrn Bruno Fraas eingesetzt.
Der Insolvenz vorausgegangen war zuletzt der vergebliche Versuch der IBEKA AG, einen im Rohbau befindlichen Hotelturm in Würzburg, dessen Bauherr die IBEKA Ag ist, zu verkaufen. Nachdem noch im September dieses Jahres zunächst der Verkauf des Turmes verkündet worden war, hieß es Anfang Dezember, dass der Käufer nicht zahlen könne und dass der Kaufvertrag daher mittlerweile rückabgewickelt worden sei. Dieser gescheiterte Verkauf verschlimmerte offenbar die bereits angespannte finanzielle Lage der IBEKA AG noch weiter.
Aufgrund der engen Verflechtungen der Gesellschaften der Euro-Gruppe miteinander, lässt die Insolvenz der IBEKA AG nicht nur deren Anleger, sondern sämtliche der rund 40.000 Anleger der Euro-Gruppe, um ihr Geld fürchten. Nachdem nämlich die Verantwortlichen der Euro-Gruppe bereits im November bei allen Anlagegesellschaften den Vertrieb eingestellt haben und mit der AVB und der IBEKA bereits bei zwei Gesellschaften der Euro-Gruppe insolvent sind, scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis die auch gesamte Euro-Gruppe insolvent ist. Anleger der Euro-Gruppe sollte daher dringend ihre Beteiligungen an der Euro-Gruppe von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro-Gruppe“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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