(openPR) Die Anlegerschutzanwälte des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. Dieburg informieren über eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 27.08.2005, wonach es Hinweise gab, dass sich die zur Euro-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaften Ibeka, GOJ, Schober, Lenz, Bialek in Zahlungsschwierigkeiten befinden. Rechtskräftig festgestellte Forderungen müssten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden, wobei der Gerichtsvollzieher nur Teilleistungen an die Gläubiger weiterleite. In einer neuen Meldung heißt es nunmehr, alle offenen Vollstreckungsaufträge seien am 19.08.2005 durch Barzahlungen erfüllt worden.
Trotzdem bleiben viele Fragen offen: Warum sind die Forderungen nicht schon beglichen worden, nachdem sie fällig geworden waren? Woraus resultieren die Forderungen, die nun mit einem Vollstreckungstitel eingetrieben werden müssen? Wieso mussten die Gläubiger überhaupt einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung ihrer Forderungen beauftragen? All diese Frage passen überhaupt nicht zu der angeblichen Sicherheit, mit der die atypisch stillen Beteilungen der Euro Gruppe beworben wurden. Betroffene Anleger sollten deshalb dringend überlegen, ihre Teilzahlungen einzustellen, bis die tatsächliche wirtschaftliche Lage ihrer Gesellschaft verlässlich geklärt ist.
Anleger, die unter Verletzung von Aufklärungspflichten zum Gesellschaftsbeitritt bewogen wurden, sollten darüber hinaus zügig von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie ihre Beteiligungen kündigen und ihre Einzahlungen zurück verlangen können. Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Monaten in mehreren Urteilen Inhabern von atypischen Gesellschaftsbeteiligungen Recht gegeben und ihnen die Rückzahlung sämtlicher Einlagen zugesprochen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro Gruppe“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die erste Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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