(openPR) (JENA) Nachdem die Victory Media AG am 6. November 2006 Insolvenz angemeldet hat, fragen sich betroffene Anleger, wie sicher ihre angelegten Gelder noch sind. Anlegeranwälte befürchten, dass die gesamte Victory Medien Gruppe in den Sog geraten und sämtliche 22 Fonds mitreißen könnte.
Branchenkenner haben die Pleite der Victory Media AG vorausgesehen, schließlich brodelt es bei der Victory Medien Gruppe seit längerem. Nicht umsonst interessiert sich die Staatsanwaltschaft Augsburg für das undurchsichtige Firmengeflecht. Seit September 2005 läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Steuerhinterziehung.
„Gerade in diesem unklaren Vertragsgeflecht der Gruppe mit der Firma Global Entertainment Production Holland könnte die Gefahr für die Fonds und die Anleger liegen“, erläutert Holm Hartwig von PWB Rechtsanwälte Jena. Dabei handelt es sich um die Tochterfirma der Obergesellschaft Global Production B. V. mit Sitz auf Curacao (niederländische Antillen), gegen die Forderungen der Fonds in einer Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro, nach Berichten auf verschiedenen Gesellschafterversammlungen, bestehen. Bislang ist Verbraucherschützern völlig unklar, welche Personen hinter der Muttergesellschaft stehen.
„Sicher ist nur, dass sie üppige Provisionszahlungen eingestrichen haben“, so zumindest diverse Presseberichte. „Ob die offenen Forderungen jemals beglichen werden, dürfte jedoch mehr als fraglich sein.“ Bislang schweigen sich die Verantwortlichen der Victory über die Zahlungsfähigkeit aus. Anlegerschützer fragen sich vor diesem Hintergrund, aus welchem unerfindlichen Grund die Fonds-Geschäftsführer einen Verzicht auf ihre Forderungen der Fonds gegen diese Firma vorgeschlagen haben.
„Damit könnte sich nach den Turbulenzen bei den VIP-Medienfonds in dieser Branche ein weiteres Debakel für Anleger anbahnen“, so Hartwig. Auch beim Deutschen Verbraucherschutzring (DVS e.V.) läuten die Alarmglocken. Momentan wird hier unter Hochdruck die ARGE Victory Media vorbereitet, eine Arbeitsgemeinschaft verschiedener Anwälte, der sich betroffene Anleger anschließen können.
Für den Fall einer Insolvenz der Fonds müssen sich Anleger auf den Super-GAU gefasst machen:
• Es droht ein Gesamtverlust der Geldanlage.
• Wie aktuell bei einigen Falk-Fonds, wird sich der Insolvenzverwalter dann möglicherweise auch für zu Unrecht erfolgte Ausschüttungen interessieren, die den Anlegern zugeflossen sind, und diese Zahlungen zurückfordern.
• Auch die Finanzämter werden dem Treiben der Victory-Gruppe auf Dauer nicht untätig zusehen. Ähnlich wie bei den VIP-Medienfonds könnten sie das Konzept der Fonds – die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus dem Filmgeschäft – genau untersuchen und es möglicherweise zu Fall bringen.
• Gerade bei den älteren Fonds der Victory-Gruppe hält sich in Fachkreisen das Gerücht, dass die Garantiezusagen wertlos sind und sich mangels entsprechender Vorsorge der Fondsgeschäftsführung angeblich nicht realisieren lassen.
„Es besteht Handlungsbedarf, bevor aufgrund des Massenschadens die Rechtsschutzversicherer ihre Leistung verweigern“, warnt Wilhelm Segelken von der Kanzlei Robert, Kempas und Segelken aus Bremen. Bevor es zu spät ist, sollten sich betroffene Anleger dringend an einen fachkundigen Anwalt wenden, meint auch Anlegeranwalt Hartwig. „Die Fristen für Regressansprüche sind extrem kurz und laufen oft nicht im Sinne der Anleger.“










