(openPR) Die Stiftung Warentest Finanztest berichtet, dass auf Anleger von Victory Medienfonds erhebliche Steuernachzahlungen zukommen. Viele dürften schon Briefe von den Finanzämtern erhalten haben.
Dies beruht darauf, dass der Fiskusdie Victory Gruppe nicht als Hersteller der Filme ansieht. Aufgrund der Garantien sei die Victory Media Gruppe nicht Herstellerin der Filme, sondern habe diese gekauft. Steuerlich sind dies Anschaffungskosten, die verteilt über viele Jahre abzuschreiben sind im Gegenteil zu Herstellungskosten, die sofort abgeschrieben werden können.
Für Anleger ist dies nun eine Katastrophe, auf die sie nach Ansicht von Steuerberater Reinhold Mutz und Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in Lahr bei Offenburg, in Bahlingen bei Freiburg und Seelbach im Ortenaukreis sofort reagieren sollten. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern, sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt und einem Steuerberater beraten zu lassen. In vielen Fällen wurden Anleger von Medienfonds und Filmfonds nicht über die Risiken aufgeklärt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
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Über das Unternehmen
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit zahlreichen Gesetzesvorschriften entwickelt. Gerade im Kapitalanlagerecht hat daneben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mannigfaltige Grundsätze entwickelt, die nur ein darauf spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchdringen kann. Dies ist die Folge davon, dass der Kapitalmarkt seit den siebziger Jahren eine breite Ausdehnung erfahren hat.
Unsere Überzeugung ist es, dass für eine fundierte rechtliche Bewertung eines Falles auch wirtschaftliche Kompetenzen unerlässlich sind. Die in der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich. Durch das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und erfahrenen Steuerberatern ist gewährleistet, dass wir für Sie sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis erreichen.