(openPR) Am Anfang des Monats Mai meldete das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe „Fahnder nehmen Victory Medienfonds ins Visier." Das Handelsblatt beruft sich darauf, dass die Staatsanwaltschaft in Augsburg nunmehr Anklage gegen Franz Landerer wegen Steuerhinterziehung und Untreue erhoben hat. Franz Lederer, als Initiator der Victory Medienfonds, soll angeblich unberechtigt Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt und Gelder zwischen einzelnen Fonds verschoben haben.
Die Victory Media Gruppe ist in den 90er Jahren gegründet worden. Der Geschäftsgegenstand umfasst u.a. die Finanzierung, Produktion und Vermarktung von Fernsehprogrammen, insbesondere Zeichentrickfilme und Fernsehserien, im internationalen Sektor. Laut Medienberichten haben ca. 8000 bis 9000 Teilhaber die Projekte der Victory Media Gruppe unterstützt. Zwischenzeitlich ist durch das zuständige Amtsgericht Kempten im Allgäu als Insolvenzgericht mit Beschluss vom 15.01.2007 zum Aktenzeichen IN 770/06 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VICTORY Media AG, als jener Dachgesellschaft der Victory-Media Fonds, eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. Liebler aus München. Anlegern in Victory Medienfonds droht u.a. der Totalverlust ihres investierten Geldes. Auch stehen Steuernachzahlungen ggf. in Aussicht, welche den bereits entstandenen Schaden noch vertiefen würden.
Es ist anzuraten, dass geschädigte Anleger Ansprüche unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen sollten. Insofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist der Versicherer grundsätzlich zur Übernahme der Vertretungskosten verpflichtet. Gern unterstützen wird Sie vorab bei einer Kostendeckungsanfrage.
Ralf Renner, Rechtsanwalt und Bankkaufmann, ist Spezialist in Rechtsfragen geschlossener Immobilienfonds und atypisch stiller Beteiligungen und vertritt geschädigte Anleger. In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler gerichtet sein, wenn dieser bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat, u.a. wenn auf Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn ein Anlagevermittler hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Wenn in Fällen fremdfinanzierter Fondszeichnungen zugesagt worden ist, dass z.B. sich die Investition allein durch Ausschüttungen und steuerliche Vorteile „selbst finanziere", ohne dass der Anleger eigene Mittel beizutragen hätte, stehen Ansprüche beiseite. In vorstehenden Zusammenhängen können auch Ansprüche gegenüber der Bank bestehen, u.U. auf Rückabwicklung des Darlehens, wenn z.B. die fondsfinanzierende Bank in einzelnen vertraglichen Klauseln Fehler gemacht hat, so z.B. in der Widerrufsbelehrung.
In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.










