(openPR) Rund 8.500 Anleger aus ganz Deutschland haben sich seit 1991 mit circa 350 Millionen Euro an den 24 Victory-Medienfonds beteiligt. Viele von ihnen sehen sich jetzt mit Verlusten oder sogar Nachschussforderungen konfrontiert. Doch häufig bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz, so die Einschätzung von Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Vor allem können Schadensersatzansprüche gegen den Berater, der den Fonds empfohlen hat, bestehen. Das gilt insbesondere, wenn die Beratung nicht anlagegerecht war. Anlagegerecht ist eine Beratung dann, wenn der Anleger über die für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufgeklärt wird. Mit der Beteiligung an einem Filmfonds ist – anders als an einem Immobilienfonds – von vornherein ein erhöhtes Risiko verbunden. Misserfolge der Produktion ziehen hier nämlich unmittelbar einen entsprechenden Verlust des Kapitals nach sich. Gerade bei der Beteiligung an Filmfonds muss daher nach der aktuellen Rechtsprechung mit besonderer Deutlichkeit auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen werden. Auch an den Prospekt sind deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen. Bei der Vermittlung vieler Beteiligungen wurde jedoch weder in den Beratungsgesprächen noch in den Fondsprospekten über dieses Risiko ausreichend informiert. Tatsächlich erwies sich aber ein großer Teil der finanzierten Filme als Flop.
Initiator muss sich vor Gericht verantworten
Medienberichten zufolge muss sich der Initiator der Victory-Medienfonds, Franz Landerer, seit Juni 2010 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Veruntreuung vor dem Landgericht Kaufbeuren strafrechtlich verantworten. Unter anderem sollen Gelder zwischen den Fonds verschoben worden sein. Auch das Schlüsselpersonenrisiko könnte sich daher bei den Victory-Fonds besonders deutlich realisiert haben. Zudem wurden zahlreiche Anleger der Victory-Medienfonds nicht auf das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls wegen der riskanten Wahl der Vertragspartner hingewiesen. Erschwerend kommen hier die vielfach unklaren Vertragsstrukturen hinzu. Insbesondere bestanden zum Teil Verträge mit der Firma Global Entertainment Production NV mit Sitz auf den Niederländischen Antillen. Der Zweck dieser Geschäftsbeziehung blieb nicht selten nebulös.
Darüber hinaus könnte eine fehlerhafte Beratung deswegen vorliegen, weil den Anlegern der Victory-Medienfonds steuerliche Vorteile garantiert wurden, die von Anfang an zweifelhaft waren. Wenn Produktionsverträge schon vor Zeichnung der Fondsanteile abgeschlossen waren, erscheint es fraglich, den Anlegern eine Herstellereigenschaft zuzusprechen. Diese wäre aber Voraussetzung, um in den Genuss der versprochenen Steuerspareffekte zu kommen. Viele Anleger sehen sich daher mit Steuernachzahlungen konfrontiert.
„Gerade im Fall der Victory-Filmfonds haben geschädigte Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, resümiert Fachanwältin Nicole Mutschke, die selbst Victory-Anleger vertritt. „In der Beratung wurden sehr häufig Risiken verschwiegen wie zum Beispiel ein Totalverlust der Einlagen und die Zweifelhaftigkeit von Steuervorteilen. Ob eine fehlerhafte Beratung vorliegt, sollten die Betroffenen im Einzelfall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wäre der Anleger dann so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er sich nie an dem Fonds beteiligt hätte.“
Nicole Mutschke hat sich mit ihrer Fachkanzlei auf den Bereich problematischer und gescheiterter Fondsbeteiligungen spezialisiert und berät zahlreiche Anleger, die in Filmfonds investiert haben – neben den Victory-Medienfonds auch VIP-Medienfonds, KGAL/ALCAS-Fonds oder Apollo Medienfonds.
Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.











