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Victory Media AG - Erste Erkenntnisse aus der Anklage gegen Franz Landerer

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(openPR) Die Victory Media Gruppe finanzierte, produzierte und vermarktete seit 1991 Familienprogramm aus einer Hand für den internationalen Fernsehmarkt. Über 8.500 Investoren finanzierten in bisher 24 Multi-Media-Fonds mehr als 100 Medienprojekte mit einem Volumen von mehr als 360 Mio. Euro. Kopf der Victory Media Gruppe war Franz Landerer. Nunmehr ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Franz Landerer und weitere Beschuldigte. Der Vorstand der Victory Media AG hat am 23.10.2006 beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Kempten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AG gestellt. Die negative Entwicklung innerhalb verschiedener Victory Media Fonds zeigte sich erstmals in den Gesellschafterversammlungen im April 2005. Dort wurden die Anleger darüber aufgeklärt, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen die Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden, eine holländische Firma mit Sitz in Amsterdam. Hier standen etwa 30 Mio. Euro an Forderungen der Fonds gegen die Global aus, auf die nach Bitte der Geschäftsführer sogar verzichtet werden sollte. Im Fall einer Insolvenz der jeweiligen Fondsgesellschaften droht den dortigen Anlegern eine Haftung in Höhe der aus dem Eigenkapital gezahlten Ausschüttungen. Weiter problematisch bleibt auch die Frage, ob die Steuervorteile nachträglich aberkannt werden. Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage erhoben. In der Anklageschrift vom 20.03.2008 im Verfahren gegen Herrn Franz Landerer, Az.: 502 Js 105771/08, wird diesem vor allem Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Geschäftsführer der Victory Media AG, Franz Landerer, war faktischer Geschäftsführer sämtlicher zum Unternehmensverbund der Victory Media AG gehörender Gesellschaften. Herr Landerer war somit der maßgebende Entscheidungsträger hinsichtlich der Unternehmensorganisation, der Ausschüttungen, des Cash-Managements, der Vertragsbeziehungen zu den Vertriebspartnern, der Einstellung der Mitarbeiter, der Aufnahme von Krediten, der Steuerangelegenheiten, der Buchhaltungsfragen und Zahlungsanweisungen sowie hinsichtlich der Prospektinhalte und der Filmproduktion selbst.


Ihm werden folgende Sachverhalte zur Last gelegt: Die niederländische Firma Global Entertainment Production B. V. war nach den Regelungen der Produktionsverträge als Auftragsproduzent der Victory Media-Gruppe und Empfänger der Fondsgelder seit 1998 insbesondere zum Abschluss einer Investitionskreditversicherung (Investors Guarantee Insurance) und einer Fertigstellungsversicherung (Completion Bond) verpflichtet. Dadurch sollten in einer Frist von 30 Monaten nach Fertigstellung der jeweiligen Produktion mindestens 50 % der von den jeweiligen Fondsgesellschaften für die Produktion bereitgestellten Gelder an diese ausgekehrt werden. Diese Versicherungen wurden zunächst bei der Firma Norfolk Reinsurances Company Limited abgeschlossen. Später wurde allerdings vereinbart, eine Prämienrückvergütung in Höhe von 6 Mio. DM bei Norfolk auszuhandeln. Die Firma sollte im Gegenzug Aktien der Victory Media AG erwerben. Dabei soll Franz Landerer wahrheitswidrig behauptet haben, dass die Zustimmung der betroffenen Fondsgesellschaft vorgelegen habe. Tatsächlich sei jedoch verschwiegen worden, dass der Gegenwert der Aktien durch eine Prämienrückerstattung finanziert werden sollte. Diese Versicherungsprämien wurden aus den Budgets der Fonds entnommen. Die Norfolk Reinsurances Company Limited hat zu keinem Zeitpunkt Aktien der Victory Media AG gehalten. Dennoch wurden aufgrund der unrichtigen Angaben Millionenbeträge von der Firma Norfolk auf Konten der Multi Capital Vermittlungsgesellschaft mbH und der Eheleute Landerer zur Anweisung gebracht. Durch diese Beitragsrückerstattungen in Höhe von über 3 Mio. Euro wurden die Haftungslimits der einzelnen Versicherungen reduziert, so dass die Global Entertainment Production B.V. ihren Zahlungsverpflichtungen aus den jeweiligen Kooperationsverträgen nicht mehr nachkommen konnte. Die Firma Norfolk hat die Haftungslimits von 2,5 Mio. Euro auf 750.000,00 Euro zurückgeführt. Bei den Produktionen „The Magnificent Ambersons“ und „Irish Dance / Ocean Avenue“ hat dies bereits zu einem Vermögensschaden von 3,5 Mio. Euro geführt.
Bei der Produktion “Luisa San Felice“ wird Herrn Landerer vorgeworfen, verschiedene Gelder zweckwidrig verwendet zu haben. Die Vermarktung wurde an die Victory 20. Filmproduction GmbH übertragen. Das Produktionsbudget in Höhe von 20.655.000,00 DM wurde im Jahre 2001 an die Firma Global überwiesen. Es diente ursprünglich der Realisierung des Projekts „I Medici“, das jedoch nie realisiert wurde, sondern durch ein anderes Projekt mit dem Namen „Luisa San Felice“ ersetzt wurde. Hierzu übertrug die Victory 20. Filmproduktion GmbH die aus dem Rahmenvertrag zustehende Rechte in Bezug auf die Produktion „Luisa San Felice“ auf die Victory 22. Film Production GmbH. Diese sollte dann auch die Lizenzeinnahmen bezüglich der Vertriebskosten einbehalten. Das Produktionsbudget sollte 5.977.200,00 Euro betragen. Entsprechende Beträge sind dann auch an die Firma Global B.V. zur Anweisung gebracht worden. Insoweit wurde eine Kooperation zwischen dem am ursprünglichen Projekt beteiligten Victory Media Fonds 20 und dem Media Fonds 22 vereinbart. Die Victory Film Production und Distribution GmbH hat jedoch einen Teil der Verwertungsrechte an die italienische Firma Cattleya S.p.A. in Rom für 5.252.000,00 Euro veräußert. Etwaige Forderungen gegen die Gesellschaft wurden im Wege der Forfaitierung an die Bankgesellschaft Berlin AG verkauft. Aus dieser Forfaitierung ergab sich ein Erlös von insgesamt 4.866,778,53 Euro. Dieser Betrag wurde auf das Konto der Victory Media AG transferiert. Die Victory 22. Film Production GmbH hat eine weitere Gutschrift in Höhe von 190.000,00 Euro erteilt. Die genannten Beträge wurden dann in zwei Tranchen an die Victory 18. Film Production GmbH bzw. die Victory 21. Film Production GmbH weiter transferiert. Diese Gesellschaften haben zu diesem Zeitpunkt entsprechende Ausschüttungen an die Anteilseigner vorgenommen, obwohl es sich um Erlöse aus der Produktionsgemeinschaft „Luisa San Felice“ handelte, an der die Victory Media Fonds 21 und 18 nicht beteiligt waren.
Zum 01.03.2004 wurden dann weitere Rechte an eine französische Firma in Paris zu einem Kaufpreis von rund 3.048.000,00 Euro verkauft. Hier erfolgte ebenfalls eine Forfaitierung an die Bankgesellschaft Berlin AG. Als Erlös wurden über 2.939.406,53 Euro auf das Konto der Victory Film Production and Distribution GmbH angewiesen. Hiervon wurde am 24.03.2004 ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.185.000,00 Euro auf das Konto der Victory Media AG transferiert. Von diesem Betrag wurden 28.000,00 Euro an die Victory 16. Film Produktion GmbH, insgesamt 248.000,00 Euro an die Victory 19. Film Production GmbH und insgesamt 1.440.500,00 Euro an die Victory 21. Film Production GmbH geleistet. Die genannten Gesellschaften konnten demgemäß Ausschüttungen an ihre Anteilseigner leisten, obwohl die empfangenen Fondsgesellschaften an den Erlösen aus der Produktionsgemeinschaft nicht beteiligt waren. Demgemäß konnte die Victory 20. Film Production GmbH zugunsten ihrer Anteilseigner überhaupt keine Ausschüttungen leisten, während hingegen an die Anleger der Victory 22. Film Production GmbH lediglich einen Betrag in Höhe von insgesamt € 150.837,42 zur Auszahlung gebracht wurde. Der Erlös aus der Veräußerung der Filmrechte hätte entsprechend den vertraglichen Regelungen der zugrunde liegenden Gesellschaften und Co.-Produktionsverträgen in Abzug verschiedener Kosten und Gebühren an die atypisch stillen Gesellschafter ausgekehrt werden müssen. Der Schaden, der den Multi Media Fonds 20 und 22 dadurch entstanden ist, wird auf über 7 Mio. Euro geschätzt.
Demgemäß seien auch die steuerlich relevanten Verluste der Victory 20. Film Produktion GmbH um insgesamt 20.655.000,00 DM zu reduzieren. Daher kam es auch bei deren Anlegern in den Veranlagungszeiträumen 2001 zu entsprechenden Steuerverkürzungen. Dem Staat ist daher ein Steuerschaden in Höhe von über 3 Mio. Euro entstanden. In steuerlicher Hinsicht ist weiter fraglich, ob die Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.02.2001 (sogenannter Medienerlass) bei dieser Produktion eingehalten wurde. Der zwischen den Firmen Global Entertainment Production Holland B.V. und Cattleya S.p.A. geschlossene Vertrag erfüllt möglicherweise die Anforderungen des Medienerlasses nicht, da insbesondere kein Mitsprache-, Kontroll-, Veto- oder Weisungsrecht in Bezug auf die Filmherstellung zugunsten von Global bestanden hat. Die Fa. Global hätte lediglich ein Informationsrecht über die Kostenentwicklung und Anwesenheitsrechte am Set gehabt. Die wesentlichen Rechte hätten jedoch bei der Firma Cattleya S.p.A. gelegen, die in alleiniger Verantwortung produzieren sollte, während Global lediglich gegen Übertragung der Rechte die Finanzierung des Budgets übernehmen sollte. Somit handelt es um eine echte Auftragsproduktion. Auch der Austausch der Produktion „I Medici“ durch den Film „Luisa San Felice“ stellt keine Änderung des Filmtitels dar, sondern ist ein völlig anderer Film mit anderem Produktionsrahmen. Zudem hatten die Fonds 20. und 22. zum 31.12.2002 keinerlei Rechte am Drehbuch. 2003 sind die Fonds dann in eine fertig geplante und bereits begonnene Filmproduktion eingestiegen, und zwar frühestens zum 12.03.2003 mit dem Rechteerwerb. Somit waren die Fonds keine Hersteller. Als Konsequenz konnten sie daher auch keine Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen dürfen. Franz Landerer war vom 07.12.2002 bis einschließlich 22.09.2004 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer von sämtlichen beteiligten Gesellschaften und Vorstand der Victory Media AG. Im Januar 2007 hat Herr Landerer aufgrund des Zusammenbruchs der Victory Media Gruppe die eidesstattliche Versicherung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeleistet.
Unsere Kanzlei prüft derzeit die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Victory Media AG im Insolvenzverfahren und die einzelnen Fondsgesellschaften.

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