(openPR) Das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht in zweiter Instanz sprach einem Anleger des Fonds Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ Schadensersatz zu. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger sich nach einer Anlageberatung an dem LLOYD Schiffsfonds beteiligte. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, der Anlageberater habe ihm nicht darauf hingewiesen, dass er für die Vermittlung des Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ eine Vermittlerprovision von 10% erhalte. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären sind. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse des Anlageberaters einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob sein Anlageberater eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Lloyd_Fonds.html#link
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.























