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Euro-Gruppe – Wo ist das Geld der Anleger geblieben?

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(openPR) Nachdem bereits Ende 2005 bei allen zur Euro-Gruppe gehörenden Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt wurden, ist bisher lediglich bei der Ibeka AG das Insolvenzverfahren mit Datum vom 13.01.2006 eröffnet worden. Alle anderen Gesellschaften der Euro-Gruppe (Goj, Goj II, Lenz, Lenz II, Knothe, Schober, Schober II, Schuster-Schreiber, Pirenz, Euro-Pool, Bialek) befinden sich nach wie vor im sog. Eröffnungsverfahren, in welchem der Insolvenzverwalter prüft, ob für ein Insolvenzverfahren genügend Masse vorhanden ist. Wie ist diese Differenzierung zu deuten?



Das gesamte Euro-Gruppe Imperium muss man sich als sternförmiges Gebilde vorstellen, in deren Zentrum die Ibeka AG steht. Diese hat als einzige Gesellschaft Immobilien erworben und besessen, insbesondere den Hotelturm in Würzburg. Alle anderen Gesellschaften haben sich wiederum selbst atypisch still an der Ibeka AG beteiligt, ohne eine darüber hinausgehende Geschäftstätigkeit zu entfalten. Um diese Gesellschaften ist es daher finanziell schlecht bestellt, da der einzige Wert, welcher in diesen Gesellschaften verblieben ist, eine wohl wertlose atypisch stille Beteiligung an der Ibeka AG ist. Alle Anlagegelder von Gesellschaftern der Goj, Goj II, Lenz, Lenz II, Knothe, Schober, Schober II, Schuster-Schreiber, Pirenz, Euro-Pool und Bialek sind faktisch der Ibeka AG zugeflossen. Die Anleger dieser Gesellschaften fürchten daher, dass alles was sie an Einlagen bezahlt haben, verloren ist, da das Insolvenzverfahren dieser Gesellschaften höchst wahrscheinlich mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird.

Dennoch gibt es Hoffnung für diese Gesellschafter, zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes zurück zu bekommen, so die Rechtsanwälte Jakob Brüllmann und Marcel Seifert von der auf das kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Es ist durchaus denkbar, dass Anleger, die sich nicht direkt an der Ibeka AG beteiligt haben, sondern an einer anderen zur Euro-Gruppe gehörenden Gesellschaft, einen auf die Ibeka AG „durchschlagenden“ Anspruch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben geltend machen können. Die Selbständigkeit der Beteiligungsgesellschaften hat sich nämlich darin erschöpft, Anlagegelder einzusammeln und an die Ibeka AG weiterzuleiten. Es ist daher nicht einzusehen, warum diese Anleger schlechter gestellt werden sollen, als Anleger der Ibeka AG“.

Da der Insolvenzverwalter der Ibeka AG eine Frist zur Anmeldung von Ansprüchen bis zum 31.03.2006 gesetzt hat, sollten Anleger aller Euro-Gruppe Gesellschaften möglichst rasch einen auf das kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um prüfen zu lassen, ob ihnen Ansprüche zustehen.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
“EURO-GRUPPE“ beraten lassen.

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