(openPR) Die Würzburger Euro-Gruppe hat jetzt für alle ihrer 15 Firmen Eigenantrag auf Insolvenz angemeldet.
Damit dürfte das gesamte Firmengeflecht der Euro-Gruppe nun endgültig abgestürzt sein. Zu vorläufigen Insolvenzverwaltern hat das Gericht die Würzburger Anwälte Frank Hanselmann und Bruno Fraas bestellt.
Zur Euro-Gruppe gehören die Firmen GOJ AG, Euro-Pool AG, IBEKA AG, Schober AG, Lenz AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG und die BIALEK AG sowie die AVB. Die AVB war die Vertriebsgesellschaft der Euro-Gruppe. Die AVB hatte bereits am 16.11.2005 einen Insolvenzantrag gestellt.
Am 09.12.2005 folgte dann der Insolvenzantrag der IBEKA. Der Insolvenzantrag war von einem Mitarbeiter des Unternehmens gestellt worden, der kein Gehalt mehr bekommen hatte. Die IBEKA hatte eine zentrale Rolle im Gesamtgeflecht der Euro-Gruppe inne. Die IBEKA ist Bauherrin des Hoteltowers in Würzburg. Dieser Hoteltower und das Euro-Center waren die Immobilienprojekte der Euro-Gruppe, die den Anlegern eine sichere Rendite als Altersvorsorge bieten sollten. Der Hoteltower steht immer noch im Rohbau und für das Euro-Center liegt ein Zwangsversteigerungsvermerk beim Amtsgericht Würzburg vor.
Wegen des von der Euro-Gruppe selbst gestellten Insolvenzantrags wird jetzt zunächst ein Sachverständiger die Vermögenslage der Ibeka AG sowie weiterer Firmen der Euro-Gruppe prüfen. Anschließend werden die Insolvenzverwalter vermutlich versuchen, die Immobilien der Eurogruppe zu verwerten. Dazu gehört neben dem 17-stöckigen Würzburger Hotelturm auch das Euro-Center in der Wörthstraße in Würzburg sowie ein Ärztehaus und weitere kleinere Immobilien. Eine Stellungnahme, wie das Insolvenzverfahren ablaufen wird, wollen die Insolvenzverwalter dem Vernehmen nach am Montag abgeben.
Etwa 40 000 Anleger sind betroffen, die sich mit langjährigen Verträgen bei den Euro-Gruppen-Gesellschhaften engagiert haben. Der Großteil des Anlegergeldes ist mit großer Wahrscheinlichkeit verloren. Möglich waren langfristige Einmalanlagen und Sparpläne. Dabei gingen Anleger erhebliche Risiken ein. Denn als atypisch stille Gesellschafter sind sie laut Prospekt nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt. Für Anleger, die ihre Zahlungen gestoppt haben besteht nun ein hohes Risiko, dass sie die noch ausstehenden Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten müssen mit der Gewissheit, kein Geld mehr zurückzubekommen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft Euro-Gruppe sehen für betroffene Anleger durchaus Chancen zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzuholen. Die teilweise unseriösen Vertriebsmethoden dieser Firmen und ihrer Mitarbeiter sind hier ein Ansatzpunkt.
So überredeten zum Beispiel Mitarbeiter der AVB nach einem Bericht von FINANZTEST arglose Anleger, ihre Lebensversicherungen und Bausparverträge vorzeitig zu kündigen. Mit den frei werdenden Mitteln sollten sie Beteiligungen der Euro-Gruppe erwerben. Die Vermittler verschwiegen, dass die vorzeitige Kündigung solcher Verträge regelmäßig mit Verlusten verbunden ist. Wegen diesen Falschberatungen können Rückzahlungsansprüche oft durchgesetzt werden. Besondere Bedeutung gewinnt dabei die aktuelle Entscheidung des BGH vom 19.07.2004 - II ZR 354/02, in der der 2. Zivilsenat bestätigt hat, dass bei einer fehlerhaften Beratung beispielsweise im Hinblick auf bestehende Risiken die gezahlte Einlage zurückverlangt werden kann.
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro-Gruppe“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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