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Frankonia - Die Verunsicherung unter den Anlegern wächst

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(openPR) Aufgeschreckt durch immer neue Hiobsbotschaften von anderen atypisch stillen Gesellschaften macht sich nun auch unter den Anlegern, die an den zur Würzburger Frankonia-Gruppe gehörenden Gesellschaften wie der Frankonia Sachwert AG, der Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG, der Frankoniawert AG bzw. der Frankonia Wert AG beteiligt sind, mehr und mehr Verunsicherung breit.

Die letzte Hiobsbotschaft kam kurz vor Weihnachten - ebenfalls aus Würzburg, als alle zur Euro-Gruppe gehörenden Gesellschaften, allen voran die Ibeka Immobilien Beteiligung AG, Insolvenz anmeldeten.

Viele Anleger - vor allem auch der Frankonia - haben erst im Zuge der Berichterstattung über diese Insolvenzen davon Kenntnis erlangt, dass auch sie als atypisch stille Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Gesamteinlage haften. In der Regel haben sich die Anleger mit einer Gesamteinlage in Höhe von mehreren zehntausend Euro an einer oder mehreren Gesellschaften der Frankonia beteiligt. Diese Einlagen wollten die Anleger innerhalb der nächsten 30 Jahre in monatlichen Raten von € 100 bis € 200 aufbringen. Folglich steht bei den meisten Anlegern, die Ihre Beteiligungen erst innerhalb der letzten Jahre erworben haben, derzeit noch ein Großteil der Einlagen aus.

Viele Anleger, die inzwischen ihr Vertrauen in die Gesellschaften verloren haben, fürchten nun ein ähnliches Schicksal, wie zuletzt die Anleger der Euro-Gruppe. Aus Angst, möglicherweise noch den Großteil ihrer Einlage in eine insolvente Gesellschaft einzahlen zu müssen, ziehen sie die „Reißleine“ und versuchen vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen.

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Kündigung der Beteiligungen nicht möglich, bzw. mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Anleger verbunden. „Dennoch“, so Rechtsanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar „ist es uns in letzter Zeit mehrfach gelungen, durch vergleichsweise Einigungen mit der Frankonia, für unsere Mandanten einen Ausstieg aus den Gesellschaften zu erreichen“. Dabei bekamen die Anleger auch noch einen erheblichen Teil ihrer bisherigen Einlagen erstattet.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
“ Frankonia Sachwert AG “ beraten lassen.

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