(openPR) Zahlreiche Anleger verschiedener Beteiligungen der Frankonia-Gruppe haben ihre Anlagesorgen hinter sich gelassen. Die Deltoton AG hat sich in mehreren Fällen mit Anlegern, die durch die Kanzlei Thieler vertreten wurden, geeinigt. Der Frankonia-Konzern bestand unter anderem aus der Mutter Deutsche Frankonia Beteiligungs AG und den Töchtern Deltoton AG und Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG. Die vormals bestandenen drei Anlagegesellschaften Frankonia Direkt AG, Frankonia Sachwert AG und Frankoniawert AG waren auf die Frankoniawert AG verschmolzen, die dann ihren Namen in Deltoton AG geändert hat. Ursprünglich bot die Frankonia Anlegern atypisch stille Beteiligungen als Raten-, Einmal- oder Kombinationsanlagen an, die Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG vertrieb dagegen mittelbare Kommanditbeteiligungen, letztere nur noch als Einmalanlage oder kombinierte Einmal-Ratenanlage. Die wirtschaftliche Entwicklung der Anlagen verlief für die Anleger in weiten Teilen nicht wunschgemäß. Allen Anlegern sollte bewusst sein, dass eine derartige unternehmerische Beteiligung stets das Risiko des Verlustes des eingelegten Kapitals in sich birgt. Sowohl die mittelbaren Kommanditisten, als auch die atypisch stillen Gesellschafter haften in Höhe ihrer Gesamteinlage. Das heißt für einen Anleger mit einer Rateneinlage, dass er grundsätzlich dazu verpflichtet ist, seine Einlage in voller Höhe zu erbringen, selbst wenn die Gesellschaft zwischenzeitlich insolvent werden sollte. Somit tragen Anleger ein hohes Risiko im Hinblick auf das bereits eingezahlte Kapital und werden im gegebenen Fall weiterhin zur Ratenzahlung verpflichtet sein. In verschiedenen Fallkonstellationen fällt auf, dass gerade die Anlagevermittler, die diese Beteiligungen vertrieben haben, in einigen Fällen nicht ausreichend über das tatsächliche Risiko belehrt haben. Anleger, denen die oben beschriebenen Risiken in dieser klaren Form bislang verborgen geblieben waren, sollten daher ihre Beratungssituation auf Fehler untersuchen lassen. Hierzu gibt es bereits einschlägige gerichtliche Entscheidungen gegen Vermittler derartiger Beteiligungen. Zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei haben sich bereits mit der Deltoton AG verglichen und Abschlagszahlungen von der Deltoton AG erhalten. Zugleich sind sie von weiteren Zahlungsverpflichtungen an die Gesellschaft befreit. Trotz dieses Vergleichs ist es unseren Mandanten kraft der ausgehandelten Vergleichsvereinbarung weiterhin möglich, ihre Ansprüche gegen die von der Deltoton AG unabhängigen Vertriebspersonen zu verfolgen. Anleger sollten daher nicht zögern, auch ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen, um ihr Risiko einzugrenzen und insbesondere die Unsicherheiten der zukünftigen Entwicklung der Anlage zu beseitigen.