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Falschberatung durch Futura Finanz AG: Schadensersatz für Frankonia-Anlegerin

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(openPR) Für Anleger an der Frankonia Sachwert AG haben sich die Chancen auf Schadenersatz deutlich verbessert. Offensichtlich wurden die Anleger durch die Vermittler der Futura Finanz AG über die Risiken der Kapitalanlage getäuscht.

Ausgesprochen riskante Kapitalanlage
Die Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG stellt eine „ausgesprochen riskante Form der Kapitalanlage“ dar, urteilte das Landgericht Heilbronn jüngst in einem Schadenersatzprozess gegen die Futura Finanz AG. Hierauf hätte der als Vertreter der Futura Finanz AG anzusehende Vermittler ausdrücklich hinweisen müssen. Doch dieser beriet, wie ihm die Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG auf einer Schuldungsveranstaltung der Futura Finanz AG vorgestellt wurde: als „sichere Kapitalanlage“. Dabei verfügte er nicht über objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit des Produktes.

Ausdrückliche Risikohinweise im Beratungsgespräch erforderlich
Risikohinweise in Prospekt oder Zeichnungsschein, vermochten in den Augen der Richter die vorhergehende Falschberatung nicht zu heilen. Die Anlegerin hätte in dem Beratungsgespräch ausdrücklich auf etwaige Nachschusspflichten oder das bestehende Risiko des Totalverlusts des einzuzahlenden Kapitals hingewiesen werden müssen.

Das LG Heilbronn verurteilte die Futura Finanz AG daher zu Schadenersatz. Sie muss der Anlegerin die bislang an die Frankonia Sachwert AG gezahlten Beiträge erstatten und sie von künftigen Ansprüchen freistellen.

Falschberatung kein Einzelfall ?
Da die Futura Finanz AG, in den Schulungen ihrer eigenen Vermittler diese Beteiligungsform als „sichere Kapitalanlage“ präsentiert hat, wie der als Zeuge gehörte Anlagevermittler aussagte, dürfte die Falschberatung bei Beteiligungen an der Frankonia Sachwert AG kein Einzelfall sein. Bei der Schulung sei von einem Totalverlust- oder gar Nachschussrisiko keine Rede gewesen, sagte der Vermittler aus. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass auch andere Vermittler der Futura Finanz die Anlage unter falschen Versprechungen vermittelt haben. Anlegern, die über Mitarbeiter der Futura Finanz zu solchen Beteiligungen gekommen sind, wird dringend die Einholung von Rechtsrat empfohlen um Schadenersatzansprüche rechtzeitig zu verfolgen.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Frankonia Sachwert AG" beraten lassen.

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