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Multi Advisor Funds I - IFF AG muß Schadensersatz leisten – Anlegerin hätte Ende der Kapitalanlage nicht erlebt

(openPR) Berlin, 04.08.2008 - Mit Grund- und Teilurteil vom 30.07.2008 (2 O 248/07) hat das Landgericht Berlin einer von der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke vertretenen Anlegerin Schadensersatz dem Grunde nach zuerkannt. Die IFF AG, Vorstand Michael Turgut, muß die Anlegerin zusätzlich von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Anlagevertrag an der Multi Advisor Funds I GbR (MAF I GbR) freistellen. Der Hintergrund war eine Falschberatung über die Laufzeit der Kapitalanlage. Das Landgericht stellte fest, das die Anlegerin den Anlauf des Anlagevertrages wahrscheinlich nicht mehr erlebt hätte.

Die Anlegerin, zum Abschlusszeitpunkt bereits 53 Jahre alt, wurde von einer Mitarbeiterin der IFF AG überredet, eine Anlage in Höhe von einmalig 20.000,00 Euro und 40 Jahre lang Raten von 252,50 Euro an die MAF I GbR zu zahlen. Bei Vertragsablauf wäre sie dann über 90 Jahre alt. Das Landgericht sah schon diesen Umstand allein als schadensersatzbegründend an, denn es sei evident, das hier eine ordentliche Beratung nicht vorgelegen haben kann. Eine vernünftige Erklärung, weshalb eine derart lange Laufzeit gewählt wurde, konnte die IFF AG auch während des Verfahrens ebenso wenig liefern wie einen Beleg für das Argument, die lange Laufzeit werde durch Steuervorteile kompensiert. Nur über die Höhe des zu leistenden Schadensersatzanspruches bestand noch Unklarheit, so dass zunächst nur ein Grundurteil erging.

„Richtigerweise nahm das LG Berlin einen Beratungsvertrag mit sehr weitgehenden Beratungspflichten zu Gunsten meiner Mandantin an und ließ sich nicht von dem Argument blenden, der Vermittler habe nicht für die IFF AG gehandelt. Auch ein Mitverschulden ließ das LG Berlin nicht durchgehen: wer anderen eine ungeeignete Kapitalanlage verkauft, darf sich nicht auf Mitverschulden berufen,“ so der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Röhlke vertritt seit Jahren Opfer der Vertriebsunternehmen rund um Michael Turgut. So konnten Anleger bereits im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen oder der skandalösen Beteiligungen am „Master Star Fund/Deutscher Vermögensfonds I“ Schadensersatz von der Futura Finanz erlangen, bevor diese in die Insolvenz ging.

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