(openPR) Die Unternehmensgruppe der Futura Finanz hat unter anderem die umstrittenen atypisch stillen Beteiligungen der Göttinger Gruppe und der Frankonia Gruppe vertrieben. Hintermann der berüchtigten Finanzgruppe ist deren Gründer, Herr Michael Turgut. Die hochriskanten Beteiligungen wurden meist für die Altersvorsorge angeboten und mit überdurchschnittlichen Renditen beworben. Ein Hinweis, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt und dass damit das Risiko des Totalverlustes verbunden sein kann, oder sogar eine Nachschusspflicht eintreten kann, wurde oft versäumt. In der ersten Instanz wurde die Futura Finanz vom Landgericht Heilbronn (Az:5 O 90/05) am 28.02.2006 zum Schadensersatz verurteilt, da der für diese aggierende Vermittler auf die Risiken nicht zutreffend hingewiesen hatte. In der Vergangenheit gingen Rechtsstreite oft dadurch verloren, dass der Anleger nicht nachweisen konnte, für welches konkrete Unternehmen der Futura Finanzgruppe der Vermittler der Anlage aufgetreten ist. Die Futura Finanzgruppe umfaßt mehrere nahezu identisch bezeichnete Unternehmen, in deren Namen stets "Futura Finanz" auftaucht. Oft wurde als Vermittlungsgesellschaft nur allgemein "Futura Finanz"angegeben, ohne einen Bezug zu einem konkreten Unternehmensträger herzustellen.Dem hat das Gericht eine Absage erteilt und geurteilt, dass unter Rechtsscheingesichtpunkten die gesamten Unternehmen der Finanzgruppe haften, da diese sich durch dieses "Versteckspiel" einer Haftung zu entziehen versuchten.Dies wurde nunmehr gemäß neuesten Meldungen durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Az: 7 U 43/06) bestätigt. Die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Vermittlungsunternehmen dürften dadurch nicht unerheblich gestiegen sein und es wurde ein großer Schritt in Richtung Anlegerschutz getan.







