(openPR) Sie heißen Ibeka, GOJ oder Knothe und sind allesamt Aktiengesellschaften, die zur Würzburger Euro-Gruppe gehören. Ebenso, wie die Göttinger Gruppe oder die Frankonia Beteiligungs AG vertreibt die Euro-Gruppe an Anleger atypisch stille Beteiligungen an ihren rund ein Dutzend Aktiengesellschaften. Und ebenso wie von anderen Anbietern dieser Beteiligungen wurde auch vor denen der Euro-Gruppe bereits früh gewarnt.
Atypisch stille Beteiligungen sind für den Anleger nämlich mit erheblichen Risiken verbunden: Aufgrund der faktischen Stellung als Mitunternehmer haftet der Anleger für mögliche Verluste der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Gesamteinlage. Besonders nachteilig ist für die Anleger auch, dass die stillen Beteiligungen eine Mindestlaufzeit zwischen 10 und 30 Jahren haben und eine ordentliche Kündigung vor Ende der Laufzeit ausgeschlossen ist. Ganz davon abgesehen lassen sich die in Aussicht gestellten Steuerersparnisse häufig nicht realisieren.
Zusätzlich negativ aufgefallen ist die Würzburger Kapitalanlagefirma auch durch ihre Vermittler. So stellte FINANZtest bereits im Dezember 2000 fest: „Mit üblen Vertriebsmethoden werben die Vermittler der Euro-Gruppe in Würzburg Anleger für riskante Immobilienbeteiligungen an der GOJ-AG, Ibeka-AG, Lenz AG und Schober AG“. „Besonders übel“, so FINANZtest im Oktober 2001, ist, dass „der Kunde (…) eine Vollmacht unterschreiben (soll), die den Vertreter ermächtigt, Wertpapiere, Bausparverträge und Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen“. Der Rückkaufswert aus den Versicherungen „wurde dann beispielsweise für die hohe Anzahlung für einen Ansparplan verwendet“. Vielen Anlegern war dabei nicht bewusst, dass ihnen die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen regelmäßig finanzielle Einbußen bescherte.
Auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor atypisch stillen Beteiligungen der Euro-Gruppe. Jüngst erst riet die Verbraucherzentrale Hamburg „allen atypisch stillen Gesellschaftern der zur Euro-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaften Ibeka, GOJ, Schober, Lenz, Bialek ihre Zahlungen an diese Firmen einzustellen“.
Sofern ein Anleger der Meinung ist, bei dem Erwerb seiner Beteiligung nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, rät die mit der Führung der BSZ® Interessengemeinschaft Euro-Gruppe betraute Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Besondere Bedeutung gewinnt dabei die aktuelle Entscheidung des BGH vom 19.07.2004 - II ZR 354/02, in der der 2. Zivilsenat bestätigt hat, dass bei einer fehlerhaften Beratung beispielsweise im Hinblick auf bestehende Risiken die gezahlte Einlage zurückverlangt werden kann.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Eurogruppe“ bietet Anlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Erfolgsaussichten fachkundig bewerten zu lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.










