(openPR) Die Würzburger Euro-Gruppe, zu der Gesellschaften wie die GOJ Immobilienhandel AG, die Euro-Pool AG, die Ibeka Immobilien Beteiligung AG oder die Schober Immobilien AG gehören, kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus. Die jüngste Hiobsbotschaft betrifft die ebenfalls zur Euro-Gruppe gehörende Allgemeine Anlagenvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH AVB: Am 16.11.2005 hat die AVB beim Amtsgericht Würzburg einen Eigenantrag auf Insolvenz gestellt (Az: IN 577/05). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht den Würzburger Rechtsanwalt Frank Hanselmann.
Bei der AVB handelte es sich um das hauseigne Vertriebsunternehmen der Euro-Gruppe, welches für die Vermarktung der diversen Unterfirmen der Euro-Gruppe zuständig war. In dieser Funktion ist die AVB in der Vergangenheit häufig wegen der von ihren Mitarbeitern angewandten extrem aggressiven Vertriebsmethoden in die häufiger kritisiert worden und in die Schlagzeilen geraten.
So überredeten die Vertriebsmitarbeiter der AVB potentielle Anleger beispielsweise dazu, bestehende sichere Geldanlageformen zu kündigen, was bei den Anlegern zum Teil zu hohen Verlusten führte. Den verbliebenen Rückkaufwert der gekündigten Anlagen sollten dann in die vermeintlich besseren atypisch stillen Beteiligungen der Euro-Gruppe investiert werden. Die atypisch stillen Beteiligungen wurden den Anlegern als absolut sichere Geldanlage zum Steuern sparen und als zusätzliche Altersvorsorge angepriesen.
Tatsächlich aber ist diese Anlageform für die private Altersvorsorge ungeeignet, nicht zuletzt auch deshalb weil sie grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes birgt.
Dieses Verhalten der AVB veranlasste u.a. die Verbraucherzentrale Berlin dazu, im Februar 2005 eindringlich vor den „ Angeboten der Euro-Gruppe Würzburg und insbesondere vor den aggressiven Werbestrategien des hauseigenen Vertriebsunternehmens Allgemeine Vermögensberatungsgesellschaft mbH (AVB) zu warnen“.
Die Insolvenz der AVB scheint nun all jenen Recht zu geben, die in der Vergangenheit vor einer wirtschaftlichen Schieflage der Euro-Gruppe warnten. Anleger der Euro-Gruppe sollte daher dringend ihre Beteiligungen an der Euro-Gruppe von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Eurogruppe“ bietet Anlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Erfolgsaussichten fachkundig bewerten zu lassen.












