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BND-Verstoß gehört in den Bundestag

17.11.200516:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 17. 11. 2005

Der BND hat Journalisten bespitzelt und will dazu im Kanzleramt eine Stellungnahme abgeben. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Linksfraktion:

Auch für den BND gilt das Grundgesetz und damit die Wahrung der Pressefreiheit. Es geht also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um grobe Verstöße des BND gegen Grund- und Bürgerrechte. Diese müssen aufgeklärt werden.

Es ist das gutes Recht des Kanzleramtes, dazu einen Bericht des BND zu fordern. Aber das Kanzleramt ist kein Hort der Aufklärung. Der Fall gehört in den Bundestag, vorerst in den Innenausschuss, notfalls auch vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.




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