(openPR) Für das Jahr 2013 stehen die neuen Grenzwerte in der Sozialversicherung fest. Nur der Bundesrat muss noch zustimmen, was als obligatorisch gilt*.
Das vorläufige Durchschnittsgehalt
für 2013 beträgt brutto ca. Euro 2890,-, in 2011 waren es durchschnittlich Euro 2675,- (Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013).
Die Folge ist: die Grenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen um Euro 200,- auf Euro 5800,- (West) und 4.900,- (Ost).
Im Gegenzug sinkt der Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 19 Prozent. Arbeitnehmer, die den halben Beitragssatz selbst aufwenden, zahlen maximal vier Euro (West) mehr an die Rentenkasse.
Steigt analog die Beitragsbemessungsgrenze in der GRV (West), können Arbeitnehmer mehr Anteile ihres Gehaltes via Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investieren. Diese Entgeltumwandlung als Einzahlung in die Betriebsrente mindert die auf den Bruttolohn entfallende Einkommenssteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung.
Es sind nach wie vor Einzahlungen von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze West der GRV bundesweit möglich.
Dies entspricht für 2013 dann Euro 232,- pro Monat oder Euro 2784,- pro Jahr (in 2012 waren es Euro 224,- pro Monat bzw. 2688,- pro Jahr).
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