(openPR) Dingolfing, 13.11.2009. Kaum ein Tag vergeht, an dem in den Medien nicht über die Rentenprobleme der Zukunft berichtet wird. Aufgrund des bereits seit 1964 messbaren Rückgangs der Neugeborenen, einhergehend mit der immer länger werdenden Lebenserwartung, stößt das Umlageverfahren der Deutschen Rentenversicherung bereits heute an die Grenzen der Belast-barkeit. Nur durch Unsummen von Steuergeldern können massive Beitragserhöhungen einerseits oder empfindliche Rentenkürzungen andererseits verhindert werden. Während viele politisch Verantwortliche das Problem noch klein reden, schütteln Wissenschaftler und Experten bei der Deutschen Rentenversicherung bereits den Kopf und raten jedem neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich vorzusorgen. Doch entscheidet sich der Arbeitnehmer z.B. für die Entgeltumwandlung auf dem Eichelweg (betriebliche Altersvorsorge mittels Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensions-fonds) kann es sein, dass dieser Weg nicht nur Vorteile bringt.
Denn Vorsorgesparer, die bereits heute verantwortungsvoll für Ihre Zukunft zusätzlich vorsorgen, werden bei der Entgeltumwandlung auf dem Eichelweg von vielen Arbeitgebern schlichtweg um einen entscheidenden Vorteil gebracht. Dass sich unter den Arbeitgebern sogar Kreditinstitute befinden ist um so erstaunlicher, denn diese Branche sollte doch eigentlich ein urei-genstes Interesse daran haben, dass Produkt „Betriebsrente“ so vorteilhaft wie nur möglich an den Mann/Frau zu bringen. Das fatale daran ist, dass sich viele Arbeitgeber über die Wirkungen ihres Tun bzw. Nichtstun noch nicht einmal bewusst sind, oder - noch schlimmer - den Vorteil bewusst selbst einstreichen wollen indem sie die freiwillige Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer zum innerbetrieblichen Kostensparinstrument degradieren.
Und wie ist das möglich werden Sie sich jetzt fragen? Ein Blick in das Steuerrecht (§ 3 Nr. 63 EStG) sowie in das Sozialversicherungsrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) gibt die Antwort, so Karl-Heinz Herrmann, Autor des im BoD-Verlag erschienenen Buches „Riester-, Eichel- oder Rüruprente?“. Wenn Arbeitnehmer z.B. eine Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung besparen sind die Beiträge in diesen Vorsorgeweg im Jahr 2009 zumindest bis zu 2.592 € jährlich steuerfrei. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gleichen Rahmen von der Sozialabgabenbelastung befreit. Diese beträgt derzeit für beide Seiten jeweils rd. 20 %. Der Arbeitnehmer verspürt in vielen Fällen jedoch nur die Ersparnis seiner Sozialabgabenbeiträge, denn viele Arbeitgeber geben die ersparten Sozialabgaben nicht an Ihre Arbeitnehmer weiter. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, dem Arbeitnehmer beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu helfen wird damit nicht im gewünschten Maße erreicht.
Doch es kommt noch schlimmer. Denn jede Entgeltumwandlung bewirkt - bei einem Entgelt im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze - ein auf verminderter Basis an die Deutsche Rentenversicherung gemeldetes Arbeitsentgelt. Dadurch verliert ein Arbeitnehmer jährlich Entgeltpunkte. Bei einer noch verbleibenden Vorsorgedauer von rd. 25 Jahren sind das immerhin rd. 2,1 Entgeltpunkte. Mit dem heutigen aktuellen Rentenwert (27,20 € West) umgerechnet sprechen wird damit über fehlende Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von monatlich 57,12 €. Zukünftige Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes sind noch nicht eingerechnet, denn sie würden dieses Problem sogar noch verschärfen.
Somit wäre den Vorsorgesparern, die von Ihren Arbeitgebern keinen Zuschuss erhalten eigentlich nur noch zu raten, zuerst den Riesterweg zu beschreiten. Erst dann, wenn die geförderten Höchstbeiträge auf dem Riesterweg ausgeschöpft sind, empfiehlt es sich den Eichelweg mittels Entgeltumwandlung zu beschreiten. Besteht immer noch eine Versorgungslücke, könnte als dritter stattlich geförderter Vorsorgeweg schließlich der Rürupweg beschritten werden - sofern der Vorsorgesparer noch freie Finanzmittel zur Verfügung hat.









