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WDSF-Delfinschützer verklagen Duisburg - Gerichtstermin am Freitag

02.07.201216:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: WDSF-Delfinschützer verklagen Duisburg - Gerichtstermin am Freitag
Delfinklage gegen die Stadt Duisburg
Delfinklage gegen die Stadt Duisburg

(openPR) Nachdem das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) im letzten Jahr Klage gegen die Stadt Duisburg wegen der Offenlegung der Hintergründe über die Delfinhaltung im Zoo Duisburg eingereicht hatte, findet am Freitag, den 06. Juli 2012, um 9:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Sitzungssaal III, Raum 240).



Das Umweltamt der Stadt Duisburg hatte eine WDSF-Anfrage über das Tierhaltungskonzept im Delfinarium abgelehnt, weil „die begehrten Unterlagen dem Amt für Umwelt und Grün bei der Stadt Duisburg nicht vorliegen“ würden. Prüfberichte des Delfinariums, die Bestandteil der Betriebsgenehmigung des Duisburger Zoos sind, lägen der Stadt ebenfalls nicht vor, obwohl diese als Aufsichtsbehörde des Zoos fungiert. Das WDSF spricht von Hinhaltetaktik und legte Klage ein.

Das WDSF hatte recherchiert, dass seit Bestehen des Delfinariums in 1965 mehr als 60 Delfine verstorben seien und bezeichnet das Delfinarium im Zoo Duisburg als größten Delfinfriedhof Europas. Das WDSF vermutet weiter, dass die Delfine mit Beruhigungsmitteln und Antibiotika behandelt werden. Erst im November letzten Jahres waren im Schweizer Delfinarium Connyland zwei Delfine innerhalb von fünf Tagen verstorben. Todesursache war aufgrund einer Autopsie durch die Uni Zürich eine Antibiotikum-Behandlung.

Das Delfinarium Duisburg sei eine Geldmaschine auf Kosten der sensiblen Meeressäuger und die Haltungsbedingungen in den kleinen Betonbecken wären katastrophal, so das WDSF. Erst im April diesen Jahres siegte das WDSF vor dem Oberlandesgericht Hamm und darf von kommerzieller Ausbeutung sprechen und Delfinarien wie den Duisburger Zoo öffentlich anzuprangern (AZ.: 13 U 174/11). Das OLG bestätigte dem WDSF, dass es der Sinn von Meinungsäußerungen ist, „geistige Wirkung auf die Umwelt ausgehen zu lassen, meinungsbildend und überzeugend zu wirken“, auch wenn die wirtschaftliche Position eines Unternehmens dadurch nachteilig beeinflusst wird. Ein weiteres höchstrichterliches Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte Delfinschützern die uneingeschränkte Akteneinsicht im Nürnberger Tiergarten zugestanden.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Die Öffentlichkeit hat einen vollständigen Anspruch auf Informationen über mögliche Tierquälereien. Delfine leiden in Gefangenschaft nachweislich unter Stress und werden mit Psychopharmaka behandelt. Das konnten wir jetzt durch eine Akteneinsicht im Nürnberger Tiergarten-Delfinarium aufdecken. Der Duisburger Zoodirektor Achim Winkler steht inzwischen mit dem Rücken zur Wand und schlägt verbal um sich. Uns geht es ausschließlich um das Wohlergehen der Tiere."

Zoodirektor Winkler hatte den WDSF-Chefs verleumderisch als „Tierschwätzer, Lügner und Aufwiegler“ bezeichnet und den Duisburger Stadtrat in einem Schreiben schon vorab gewarnt, dass "Ortmüller mit dem nunmehr rechtskräftigen Nürnberger Urteil auch hier in Duisburg aufschlagen wird, um wieder einmal die Herausgabe interner Zoodaten zu verlangen.“ Desweiteren bezeichnet Winkler die Tierschutz-Vorwürfe des WDSF als „Propaganda“ und „biologischen Blödsinn“. Winklers Brief an den Stadtrat schließt mit den Worten: „Wir danken für Ihre Unterstützung in dieser leidigen Angelegenheit und hoffen, dass sich unsere Stadt weiterhin gegen das Vorgehen dieser Aktivisten stellen wird, die mit ihren andauernden unlauteren Aktionen und unwahren Aussagen dem Zoo und unserer Stadt Schaden zuzufügen versuchen.“

Die Stadt Duisburg hat die Zurückweisung der WDSF-Klage beantragt und beruft sich darauf, dass die Stadt und der Zoo "zwei unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten" seien und somit kein Beschaffungszwang der Stadt für Zoo-Unterlagen bestehe. Dass die Stadt gleichzeitig allerdings Aufsichtsbehörde für den Zoo ist und mit einer Mehrheit von 72,86% (1,7 Mill. Euro) an der Zoo AG beteiligt ist, lässt sie offenbar nicht gelten. Mit mehrstelligen Millionenbeträgen stützt die Stadt "ihren" Zoo, der nur Verluste einfährt. Alleine die Pensionsrückstellungen für ehemalige Zoo-Vorstandsmitglieder belaufen sich in der Zoo-Bilanz 2010 auf 2,7 Mill. Euro. Aufsichtsratsvorsitzender der Zoo AG ist der Duisburger Sparkassendirektor Hans-Werner Tomalak. Träger der Duisburger Sparkasse ist wiederum die Stadt Duisburg. Auch der Duisburger Stadtdirektor Peter Greulich findet sich in der Aufsichtsratsliste des Duisburger Zoos. Ortmüller dazu: "Die Verflechtungen der Stadt Duisburg mit der Zoo AG bieten einigen Raum für politische Spekulationen. Insbesondere dann, wenn die Stadt bei offenbar brisanten Informationen plötzlich nichts mehr mit dem Zoo zu tun haben will und angeblich nicht auskunftspflichtig sei. Das Umweltinformationsgesetz NRW schreibt allerdings die Auskunftspflicht der Kommune für jeden Bürger und jede Organisation vor, wenn diese selbst die Mehrheit des gezeichneten Kapitals oder die Mehrheit der Stimmrechtsanteile an einer juristischen Person wie der Zoo AG besitzt."--

Presseanfragen:
Jürgen Ortmüller
WDSF-Geschäftführer
Tel.: 015124030952

Video:
Delfin-Klage des WDSF gegen den Zoo Duisburg (WDR)

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