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RECHTLEGAL - Newsticker 39/2005 vom 14.10.2005

17.10.200508:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Bonusmeilen

Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich zum Az. 14 Sa 496/05 mit dem privaten "Abfliegen" geschäftlich erworbener Bonusmeilen befasst. Es ist zu dem klaren und eindeutigen Ergebnis gelangt, dass auf Dienstreisen erworbene Bonusmeilen nicht dem Arbeitnehmer zu privaten Zwecken, sondern dem Arbeitgeber zustehen. Wirtschaftlich sind die Freimeilen ein Rabatt auf die Flugreisekosten, die demjenigen zustehen, der sie bezahlt, also dem Arbeitgeber.



Das Team von RECHTLEGAL ist immer wieder verwundert, worüber Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten.



EU-Recht - Zulassungsbescheinigung statt Kfz-Brief

Durch Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 werden künftig Kfz-Schein und Kfz-Brief durch EU-einheitliche Fahrzeugpapiere, nämlich die Zulassungs-Bescheinigung, ersetzt. Grundsätzlich entspricht Teil I dieser Bescheinigung dem Kfz-Schein, Teil II dem Kfz-Brief. Eine Umtauschpflicht für "Altpapiere" gibt es nicht.

Der ADAC bemängelt an der Neuregelung, dass die neuen Papiere, obgleich fälschungssicherer als ihre Vorgänger, nur noch die letzten beiden Besitzer des Fahrzeugs ausweisen, was Manipulationen Raum lässt.



Kündigung - Sozialauswahl bei älteren Arbeitnehmern

Bei betriebsbedingter Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei ist nach der Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) neben anderen Faktoren auch das Lebensalter zu berücksichtigen.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat zum Az. 12 Sa 616/05 jetzt entschieden, dass das höhere Lebensalter eines zu kündigenden Mitarbeiters stets zu einer höheren sozialen Schutzbedürftigkeit der in die Auswahl einbezogenen Mitarbeiter führt. Die Argumentation des Arbeitgebers, ein älterer Mitarbeiter sei leichter kündbar wegen seiner "Rentennähe", wobei er die Überbrückungszeit mit Arbeitslosengeld etc. überbrücken könne, ließ das LAG Düsseldorf nicht zu.



Kfz-Kauf - übliche Gebrauchtwagenmängel

Bis zum Landgericht Kassel gingen das Lenkungsspiel und die abgefahrenen Bremsbeläge eines zehn Jahre alten Gebrauchtwagens, den ein Händler verkauft hatte.

Das LG Kassel entschied zum Az. 1 S 2/05, der Händler müsse für diese Mängel nicht haften, wenn sie einige Zeit nach dem Kauf auftreten. Bei solchen Mängel handelt es sich, so das LG Kassel, um typische Gebrauchsspuren.



Versicherungsrecht - versehentlich gestartetes Kfz

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat zum Az. 8 W 9/05 entschieden, wer Führer eines Kfz ist. Eine 14jährige, die in einem Kfz wartete, wollte Radio hören und drehte den Zündschlüssel etwas zu weit. Der mit eingelegtem Gang abgestellte Wagen startete und wurde erst vom davor parkenden Kfz aufgehalten, was dort zu einem Schaden von TEUR 8 führte.

Das OLG Celle hat geurteilt, dass nicht der Kfz-Versicherer den Schaden zu begleichen hat, sondern der Privathaftpflicht-Versicherer der Minderjährigen. Immerhin habe sie den Schlüssel nicht mit dem Ziel gedreht, das Kfz zu starten, weshalb sie nicht dessen Führerin ist. Deshalb haftet nicht der Kfz-Versicherer.

Das Team von RECHTLEGAL meint: Wieder ein Fall, an dem sich eindrucksvoll die Wichtigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung zeigt.



Pendlerpauschale - Einsparungen

Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass die Einsparungen aufgrund der zwischenzeitlich gekürzten Pendlerpauschale mit nur noch EUR 4 Mrd. Steuerersparnis deutlich geringer ausfallen als im Jahr zuvor, wo fast EUR 6 Mrd. Steuern eingespart worden sind.

Irgendwelche Anzeichen einer Haushaltskonsolidierung durch den Differenzbetrag vermag das Team von RECHTLEGAL aber leider nicht zu erkennen.



Zu guter Letzt I - Arbeitszeitverschwendung

Die Unternehmensberatung Proudfoot Consulting kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als 1/3 der Arbeitszeit verschwendet wird. Im Schnitt habe im Jahr 2004 jeder Beschäftigte rund 84 Tage mit unproduktiven Tätigkeiten verbracht, der daraus resultierende Schaden allein für die deutsche Volkswirtschaft wird auf fast EUR 220 Mrd., 10% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) geschätzt.



Zu guter Letzt II - Bauklotz-Streit

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit aktuellem Urteil (das Az. liegt dem Team von RECHTLEGAL nicht vor) der britischen Firma Best Lock recht gegeben, dass ihre Produkte nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Grund: Best Lock fertigt mit Legosteinen kompatible Bauklötze.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.



Ihr Team von RECHTLEGAL
http://www.rechtlegal.de

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