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Schrottimmobilien – Verluste bis zum Ruin

06.06.201218:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilien – Verluste bis zum Ruin

(openPR) Viele Bundesbürger können es nicht mehr hören. Täglich schmücken neue Hiobsbotschaften rund um die weltweite Finanz- und Bankenkrise in auffallend großer Schrift die Medien. So verwundert es nicht, dass viele Bürger das Vertrauen in die eigene Währung zusehends verlieren und ein – vermeintlich – sicheres Investment suchen. Die zusätzliche Angst vor steigenden Inflationsraten und der damit verbundenen Geldentwertung, welche besonders die Sparer trifft, heizt die Nachfrage nach Sachwerten weiter an. Auch die fehlenden Alternativen in Bezug auf sichere Kapitalanlagen sowie Negativzinsen treiben viele Anleger bzw. Sparer in das ach so beliebte Betongold. Doch auch bei dieser Anlageklasse zeigt sich immer öfters, wie schnell die Fassade ins bröckeln gerät.



Schrottimmobilien: Ein Verlustgeschäft mit ruinösem Charakter

Die versprechen waren so schön. Endlich eine eigene Immobilie besitzen. Wer möchte das nicht? Besonders schmackhaft daran, die Immobilie finanziert sich durch Mieten und Steuerersparnisse quasi von selbst. Mit diesen „Versprechen“ haben Vermittler und Banken zahlreiche Anleger dazu gebracht, ihr angespartes Kapital in Immobilien zu investieren. In einigen Fällen sind die Anleger mit ihrem Erwerb auch zufrieden. Oftmals hat die Bank oder der Vermittler jedoch zu viel versprochen. So haben bereits seit Anfang der 90er Jahre schätzungsweise 300.000 Anleger alleine in Deutschland in sog. Schrottimmobilien investiert. Für viele Käufer bedeutete die Investition den finanziellen Ruin.

Was sind eigentlich Schrottimmobilien?

Schrottimmobilien bezeichnen eine mangelhafte und/oder minderwertige Immobilie, die preislich meist deutlich über dem Wert angesiedelt ist. Der Erwerber zahlt also deutlich mehr für die Immobilie, als diese tatsächlich wert ist. Unter die sog. Schrottimmobilien fallen also nicht nur desolate Eigentumswohnung oder Bauten, die in der „Sanierungsphase“ steckengeblieben sind, sondern auch Beteiligungen an Immobilienfonds. Gerne verwendet werden in diesem Zusammenhang auch Begriffe wie „Pinselsanierung“ oder „Klebebandfest“, die für Renovierungsarbeiten mit möglichst geringem Aufwand stehen. Oftmals entstehen mit dem Kauf solch einer Immobilie zusätzliche Kosten, die die Anleger nicht selten in die Privatinsolvenz treiben.

Traum wird Alptraum

Um einen erfolgreichen Geschäftsabschluss und damit die verbundenen Verkaufsprovisionen zu sichern, werden mit den Immobilien oftmals auch die passenden Kredite angeboten. Ein Komplett-Paket sozusagen. Mit teils unüberschaubaren Rechenbeispielen bekommen die potenziellen Kunden aufgezeigt, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch ohne Eigenkapital möglich ist. Die Immobilien tragen sich – so wird es den Kunden vorgegaukelt –von selbst. Die z.B. Wohnung wird also gänzlich auf „Pumpt“ erworben und durch monatliche Mietzahlungen abbezahlt. Viele Betroffene mussten jedoch feststellen, dass die aufgezeigten Mieteinnahmen ausblieben und die Versprechungen unrealistisch waren. Ein Teufelskreis beginnt.

Vertrieb folgt selben Mustern

Die Anzeichen, die auf den Erwerb einer Schrottimmobilie deuten, folgen meist denselben Mustern. Am Anfang jeder Verkaufskette steht ein unaufgeforderter Anruf, der den potenziellen Kunden mit der Frage konfrontiert, ob dieser Steuern sparen wolle und gleichzeitig Interesse an einer besonders sicheren und gewinnbringenden Altersvorsorge habe.

Anschließend erfolgt ein Treffen bei einem Berater oder es wird ein Hausbesuch vereinbart. In diesem Zusammenhang werden repräsentative Bilder und schillernde Ausführen zur besagten Immobilie gemacht. Durch die – meist geschulten – Überzeugungskünste des Vermittlers ist der Kunde bereits so von der Immobilie überzeugt, dass unmittelbar nach den Gesprächen ein Kaufvertrag unterschrieben wird, ohne dass der Kunde die Immobilie überhaupt gesehen hat.

Weiterverkauf mit Folgen

Betroffene Anleger mussten bereits feststellen, dass ein Weiterverkauf der erworbenen Immobilie meist nur mit enormen Verlusten verbunden ist. Verkaufspreise bis zu 50% unter dem selbst bezahlten Wert sind hier keine Seltenheit. Besonders die Banken stimmen einer Veräußerung nur zu, wenn gleichzeitig die Grundschuld abgelöst wird. Durch diesen „Zustimmungsvorbehalt“ wird ein Weiterverkauf praktisch unmöglich. Der Anleger ist im Ergebnis dann meist 25 Jahre an die Schrottimmobilie gebunden.

Was können betroffene Käufer tun?

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Für Anleger grundsätzlich erfreulich ist die meist (im Gegensatz zu früher) anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH. So hat der BGH in diversen Urteilen entschieden, dass die Finanzierungsbanken unter Umständen für eine arglistige Täuschung von Vermittlern oder Verkäufern haften. Des Weiteren muss nach der neuen Rechtsprechung der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern sich an einen Fachanwalt zu wenden. Dieser prüft einzelfallspezifisch ob Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und erfolgreich geltend gemacht werden können. Oftmals ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt – gerade bei Schrottimmobilien - die einzige Möglichkeit, mit einem blauen Auge aus der „Sache“ herauszukommen.

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Schrottimmobilien und diversen Vertrieben. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

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