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24.01.201215:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Botschaftsgebäude
Botschaftsgebäude

(openPR) In den letzten Tagen begannen bedauerlicherweise wieder verschiede Organisationen ihre Informationskampagne gegen Usbekistan durch künstliche Eskalation der Menschenrechtsfrage zwecks Bildung einer abfälligen öffentlichen Meinung über das Land und Schaffung seines negativen „virtuellen Images“.



So werden in verschiedenen Medien tendenziöse Berichterstattungen mit bewußt falschen und provokativen Behauptungen über den angeblichen Fall der Kinderarbeit beim Baumwollertrag in Usbekistan verbreitet.

Solche unbegründeten Anschuldigungen und Aussagen sind absolut voreingenommen und entsprechen nicht der Wirklichkeit.

Es ist ausdrücklich zu betonen, dass in Usbekistan große Aufmerksamkeit der Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen geschenkt wird. Einer der internationalen Verträgen, zu dem Usbekistan sich gleich nach Annahme der Verfassung angeschlossen hat, ist die Konvention über Kinderrechte (9. Dezember 1992).

Durch Vorschriften des Zivilgesetzbuchs, des Familiengesetzbuchs sowie der Gesetze der Republik Usbekistan über den sozialen Schutz von Behinderten in der Republik Usbekistan, über den Schutz der Gesundheit der Bürger, über die Bildung etc. sind die Grundrechte des Kindes, die Formen des Schutzes von Kinderrechten festgeschrieben.

Am 07.01.2008 wurde das Gesetz über Garantien von Kinderrechten verabschiedet, in dem neben anderen Gesetzgebungsakten die Schwerpunkte im Bereich von Garantien der Kinderrechte insbesondere des Rechts auf die Einhaltung der Gesetze und Rechtsvorschriften über die Garantien seiner Rechte verankert wurden. Im Artikel 20 des genannten Gesetzes wurden die Garantien des Arbeitsrechts des Kindes sowie das Alter festgeschrieben, ab dem die Beschäftigung zulässig ist. Außerdem hat jedes Kind gemäß Absatz 1 des genannten Artikels das Recht auf Arbeit, auf freie Wahl der Art der Tätigkeit und des Berufs, auf gerechte Arbeitsbedingungen gemäß seinem Alter, Gesundheitszustand und der beruflichen Bildung in der Weise, die im geltenden Recht festgelegt ist.

Im April 2008 hat das Parlament die zwei wichtigsten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, Konvention über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und Konvention über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert. Damit ist Usbekistan der einzige von viertgrößten Baumwollproduzenten der Welt, der sich zu den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation im Bereich Kinderrechtsschutz angeschlossen hat.

Die Regierung der Republik hat am 12.09.2008 die Verordnung über die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Konventionen und den Nationalen Aktionsplan erlassen, demnach das diesbezüglich geltende Recht, das System von Monitoring und Kontrolle über die Umsetzung der Bestimmungen der Konventionen verbessert werden.

Der Nationale Aktionsplan wurde von den einflussreichen internationalen Organisationen gutgeheißen. Er besteht aus 37 Punkten und umfasst dringende Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, unter anderem:
• Verbesserung der Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Kontrolle über die Verhinderung der gesetzwidrigen Nutzung der Kinderarbeit;
• Kontrolle und Monitoring über die Umsetzung der Konvention über das Mindestalter über die Zulassung zur Beschäftigung und der Konvention über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
• Umfassende Informations- und Aufklärungsmaßnahmen über die Umsetzung der Konvention über das Mindestalter über die Zulassung zur Beschäftigung und der Konvention über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
• Umsetzung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit, die auf die Verhinderung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gerichtet sind.

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurde ein System der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle und der sofortigen Unterbindung von Verletzungen der Kinderrechte im Bereich der Beschäftigung geschaffen.

Zwecks Ausführung der von Usbekistan angenommenen Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation wurde am 25. März 2011 in der Republik eine Zwischenbehördliche Arbeitsgruppe gegründet. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe besteht darin, Berichte über die Ausführung der von Usbekistan ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation vorzubereiten und vorzustellen.

Zwischenbehördliche Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus den Vertretern des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Bevölkerung, der IHK und der Föderation der Gewerkschaften Usbekistans sowie der Farmervereinigung, des Nationalen Menschenrechtszentrums, der Ministerien für Justiz, für Innere Angelegenheiten, für Volksbildung, für Hoch- und mittlere Fachschulbildung, für Auswärtige Angelegenheiten, für Gesundheit, Frauenkomitees und Gesellschaftliche Jugendbewegung „Kamolot“.

Am 7. September 2011 wurde der Aktionsplan der oben genannten Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit mit Internationaler Arbeitsorganisation für 2011-1012 gebilligt. Dieser Aktionsplan beinhaltet 34 Maßnahmen. Darunter schenkt man eine besondere Aufmerksamkeit den Veranstaltungen, die darauf gerichtet sind, die Effizienz der Ausführung der Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation zu steigern, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren sowie die öffentliche Kontrolle weiter zu stärken.

Darüber hinaus ist es zu betonen, daß im Zeitraum der 20-jährigen unabhängigen Entwicklung die Staatsausgaben für den sozialen Bereich und den sozialen Schutz um mehr als das 5-fache gestiegen sind. Jährlich werden mehr als 50 Prozent des Staatshaushalts in den sozialen Bereich investiert.

Besonderer Aufmerksamkeit verdient die erfolgreich umgesetzte Bildungsreform in Usbekistan. Das Bildungssystem Usbekistans entspricht heute allen Weltstandards. Die jährlichen Staatsausgaben für diese Branche betragen 10-12 Prozent am BIP des Landes, während diese Kennziffer in der Weltpraxis bei 3-5 Prozent liegt.

In Usbekistan wurde ein einzigartiges Nationalprogramm für Kaderausbildung umgesetzt. Es wurde eine 12-jährige Pflichtausbildung eingeführt, wurden mehr als 1600 neue Berufskollegs und akademischen Lyzeen aufgebaut, die mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet sind.
In dieser Zeitspanne wurden es auch ents?h?id?nd? Schritt? unt?rnommen, um das Gesundheitswesen grundlegend zu reformieren und zu entwickeln. Als Ergebnis wurde die Kinder- und Müttersterblichkeit um mehr als 3-fache gesunken. Das ist ein klares Beispiel dafür, dass die Kinder und deren Gesundheitsschutz sowie Rechte der Kinder auf qualifizierte medizinische Dienstleistungen im Mittelpunkt besonderer Aufmerksamkeit steht. Die internationale Kinderorganisation UNICEF hat ihrerseits Usbekistan als regionales Modell auf dem Gebiet des Schutzes der Mutterschaft und Kindheit anerkannt.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass am 6. September 2011 die internationale Kinderrechtsschutzorganisation „Save the Children“ einen neuen Bericht über den Mangel an qualifiziertem medizinischem Personal veröffentlicht hat. Dieser Bericht wurde zeitgleich mit anstehenden Beratungen im Rahmen der Sitzung der UN-Generalversammlung in New York zur Überprüfung der Fortschritte auf dem Gebiet der Gewährleistung der Gesundheit von Kindern und Frauen veröffentlicht.

In diesem Bericht wurde eine Analyse der Situation im Kindergesundheitssystem in 161 Ländern anhand folgender drei Kriterien vorgestellt: - Prozentsatz der medizinischen Fachkräfte je 1000 Einwohner, ihre Zugänglichkeit für die Bevölkerung und deren Auswirkungen; - Prozentsatz der Kinder, die gegen schwere Krankheiten regelmäßig geimpft werden; - Niveau der Verfügbarkeit des qualifizierten medizinischen Personals bei der Geburt, d.h. die Zahl der Mütter, die den Zugang zur lebenswichtigen Notfallversorgung bei der Geburt haben.

Usbekistan liegt bei diesem Index auf Platz 9 nach der Schweiz, Finnland, Irrland, Norwegen, Weißrussland, Dänemark, Schweden und Frankreich.

Das Land erfüllt konsequent und strikt seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, darunter auch im Bereich der Kinderrechte. Die Republik Usbekistan legt seine periodischen Nationalen Berichte über die Einhaltung der ratifizierten Konventionen bei dem zuständigen UN-Ausschuss regelmäßig vor. An der Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses sind die Staatsorgane, die Institutionen der Zivilgesellschaft, die Selbstverwaltungsorgane, Medien und die Bürger selbst aktiv beteiligt.
Im Rahmen der internationalen Kooperationsprojekte zur Verhinderung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit verwirklicht man in Usbekistan in Zusammenarbeit mit UNICEF gemeinsame Projekte.

Das Obenerwähnte zeugt davon, daß in Usbekistan die Verletzung jeder Art von Kinderarbeit gesetzlich streng verfolgt wird. Direkte Kontrolle über die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung wird durch verschiedene staatliche Strukturen und Behörden verwirklicht, darunter: Institut für Menschenrechte und seine lokalen Unterabteilungen, Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Bevölkerung, die Repräsentanzen solcher internationalen Organisationen wie Internationale Arbeitsorganisation und UNICEF sowie verschiedene NGOs, die sich mit dem Schutz der Kinder- und Jugendrechte befassen.

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