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HARTZ-IV-BERECHTIGTE BRAUCHEN ZU VIEL GEZAHLTES GELD GROSSTEILS GAR NICHT AN JOBCENTER ZURÜCKZAHLEN

10.01.201217:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) -Rechtsanwalt rät zur Klage gegen Hartz-IV-Erstattungsbescheide-

Bereits seit Gründung der Kanzlei EIDINGER MEIN GUTES RECHT vor fünf Jahren raten die dortigen Anwälte zur Klage gegen viele Hartz-IV-Erstattungsbescheide der JobCenter. Die Hartnäckigkeit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eidinger hat sich schon für viele Hartz-IV-Berechtigte in Euro und Cent ausgezahlt. In vielen Fällen brauchte nach Klageerhebung mehr als die Hälfte des angeblich vom JobCenter zu viel gezahlten Geldes nicht mehr an das JobCenter zurückgezahlt werden. In zahlreichen Fällen waren die Erstattungsbescheide vollständig rechtswidrig, so dass das JobCenter gar keine Rückzahlungen mehr von den Hartz-IV-Berechtigten verlangen konnte. Rechtsanwalt Eidinger ist es in mehreren Fällen sogar gelungen, die JobCenter dazu zu veranlassen, teils vor mehreren Jahren durch Hartz-IV-Berechtigte bereits zurückgezahlte Beträge ihrerseits an die Hartz-IV-Berechtigten wieder auszuzahlen, in einem Fall fast 1.000 Euro.



Der Bundestag hat eigentlich klar und eindeutig gesetzlich geregelt, dass die JobCenter das an Hartz-IV-Berechtigte für die Miete einmal gezahlte Geld im Normalfall zur Hälfte nicht zurückfordern dürfen. Die JobCenter sind aber der Meinung, dass das in manchen Fällen zu weit geht und beschränken die Anwendung dieses Gesetzes übermäßig stark. Damit dürfte nun aber jedenfalls vorläufig Schluss sein. Denn inzwischen hat nun auch das für die Hauptstadt zuständige Landessozialgericht erkannt, dass genau diese Frage verfassungsrechtlich klärungsbedürftig ist.

Rechtsanwalt Eidinger, der früher selbst in einem Berliner JobCenter in der Widerspruchsstelle gearbeitet hat, rät deshalb dringend zu Widerspruch und Klage gegen solche Erstattungsbescheide und weist dabei auf folgendes hin: "Solange wie ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen Erstattungsbescheid laufen, darf das JobCenter keinerlei Rückzahlung verlangen, auch nicht in Raten. Wenn die JobCenter trotzdem Mahnungen verschicken sind diese eindeutig rechtswidrig.“ Besonders belastend wird die Sache oft, weil die Behörde in den Mahnungen auch noch erhebliche Mahngebühren verlangt und bei Ausbleiben der Zahlung sogar die zwangsweise Einziehung der Forderungen ankündigt. Rechtsanwalt Eidinger rät in einem solchen Fall dazu, sich über solches rechtswidrige Vorgehen der Behörde gar nicht lange aufzuregen sondern einfach einen Termin in seiner Kanzlei zu vereinbaren und dabei die Mahnung mitzubringen.

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